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108/2005
Stand: 15.04.2005
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FDP will "Verbot wiederholter Befristungen" lockern

Wirtschaft und Arbeit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will das Teilzeit- und Befristungsgesetz so ändern, dass statt einer lebenslangen "Sperre" ein Verbot wiederholter Beschäftigung vor Ablauf von drei Monaten eingeführt wird. Der unerwünschte Effekt von Kettenarbeitsverträgen würde durch diese Sperrzeit verhindert, heißt es in ihrem Gesetzentwurf zur Lockerung des Verbots wiederholter Befristungen (15/5270).

Die derzeitige Regelung, wonach eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund nicht zulässig sei, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat, erweise sich in der Praxis als Einstellungshemmnis, so die Liberalen. Beispielsweise könne ein Bewerber auf eine ohne sachlichen Grund befristete Stelle nicht eingestellt werden, wenn er als 16-Jähriger schon einmal bei dem Unternehmen, bei dem die befristete Stelle angeboten wird, gejobbt hat. Da Arbeitgeber ihre Personalunterlagen maximal zehn Jahre aufbewahrten, könnten sie in der Regel heute nicht mehr sagen, wer vor 20 bis 30 Jahren einmal in dem Unternehmen tätig war. Häufig würden Arbeitnehmer zur Aushilfe überhaupt nicht in Personalakten erfasst. Dies schließe eine spätere Identifizierung von Arbeitnehmern, die früher schon einmal beschäftigt waren, aus.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_108/01
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