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111/2005
Stand: 19.04.2005
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Kennzeichnungspflicht für Import von behandeltem Geflügelfleisch gefordert

Verbraucherschutz/Antrag

Berlin: (hib/SAS) Gesalzenes, gewürztes oder gebratenes Geflügelfleisch, das aus Drittländern in die EU eingeführt wird, soll nach dem Willen der Unionsfraktion der gleichen Kennzeichnungspflicht unterworfen werden, wie unbehandeltes Geflügelfleisch aus Drittländern. In ihrem Antrag (15/5247) tritt die Fraktion ferner dafür ein, dass die Bundesregierung sich auf europäischer Ebene initiativ dafür einsetzt, sendungsbezogene Rückstandsuntersuchungen vor dem Export aus einem Drittland etwa auf Kosten des Importeurs in Verbindung mit der Einfuhr aus Drittländern generell vorzuschreiben. Die Abgeordneten verweisen auf eine Initiative des Bundesrates, in der sich dieser auf Einfuhruntersuchungen in Sendungen aus Drittländern wie China, Vietnam, Indonesien und Chile bezieht. Dort seien vermehrt verbotene Stoffe wie Nitrofurane, Chloramphenicol sowie andere pharmakologisch wirksame Stoffe festgestellt worden. Für den Bundesrat habe dies den Verdacht nahe gelegt, dass in einer Vielzahl dieser in die EU exportierenden Länder die rechtlichen oder verwaltungstechnischen Bestimmungen bei der Verwendung pharmakologisch wirksamer Stoffe sowie Rückstandskontrollen nicht oder nicht hinreichend umgesetzt würden und die betreffenden Drittländer ihre Rückstandskontrollversprechen nicht einhielten. Insofern sei die Nahrungsmittelsicherheit nicht gewährleistet, denn die hohen deutschen Produktionsstandards beim Einsatz von Medikamenten und Futtermitteln würden in diesen Ländern nicht immer eingehalten. Dies hätten bereits die Vorgänge um den mit Nitrofuranen behandelten Geflügelimport gezeigt. Die Union begründet ihren Vorstoß für eine eindeutige Kennzeichnung damit, dem Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung ermöglichen zu wollen. Sie verweist auf den steigenden Anteil von importiertem Geflügelfleisch aus Drittländern: allein der Anteil von Geflügelfleisch aus Brasilien in die EU sei von 291 660 Tonnen im Jahr 2001 auf 377 572 Tonnen Geflügelfleisch im Jahr 2003 gestiegen. Davon hätten 123 710 Tonnen Hühnchen- oder Putenfleisch im Jahr 2003 den deutschen Markt erreicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_111/02
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