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111/2005
Stand: 19.04.2005
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Kontrolle über hochradioaktive Strahlenquellen verbessern

Umwelt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will die Kontrolle über hochradioaktive umschlossene Strahlenquellen verbessern. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (15/5284) vorgelegt, der eine zentrale Erfassung und Registrierung vorsieht sowie Genehmigungs- und Überprüfungsregelungen enthält. Damit soll die EU-Richtlinie zur Kontrolle hochradioaktiver umschlossener Strahlenquellen und "herrenloser Strahlenquellen" in deutsches Recht umgesetzt werden.

Wie die Regierung mitteilt, sind nach einer Studie der Europäischen Kommission in der EU etwa 30.000 der seit den 50er-Jahren in den Verkehr gebrachten etwa 500.000 Strahlenquellen "verloren gegangen". Hochradioaktive Strahlenquellen, die nicht mehr kontrolliert werden, könnten ernste Gesundheitsschäden hervorrufen, da in der Regel keine oder nur wenig Kenntnisse über deren Gefährlichkeit vorhanden sind. Wenn eine hochradioaktive Strahlenquelle zerstört werde, könne dies erhebliche Strahlenbelastungen für Menschen und auch die Verseuchung von Materialien und Böden nach sich ziehen. Ziel der Bemühungen ist es nach Darstellung der Regierung auch, die Verfügbarkeit radioaktiver Stoffe, die missbräuchlich genutzt werden könnten, möglichst einzuschränken. In Deutschland würden etwa 10.000 solcher Strahlenquellen zur Sterilisation, zur Tumorbestrahlung, bei der Materialprüfung und in der Forschung verwendet. Das deutsche Aufsichtssystem für radioaktive Strahlenquellen will die Regierung durch ergänzende Regelungen verbessern. Dazu ist geplant, ein zentrales Register beim Bundesamt für Strahlenschutz einzurichten, in dem vor allem die eindeutige Identifizierungsnummer der Strahlenquelle und deren technische Eigenschaften, ihr Standort, Angaben über die Genehmigung und deren Inhaber sowie über den Fund und Verlust derartiger Strahlenquellen eingetragen werden sollen.

Auf die Wirtschaft kämen einmalige Kosten von 5 Millionen Euro zu, von denen 1,4 Millionen Euro auf den medizinischen Bereich entfielen. Erforderlich sei die Anschaffung von PCs mit Internetzugang und eine erstmalige Beförderungsgenehmigung für einige Radionuklide. Durch regelmäßige Datenübermittlung an das Zentralregister und die Softwarepflege der Programme sowie für die Verlängerung der Beförderungsgenehmigungen entstünden jährlich Kosten von 4 Millionen Euro (davon 1 Million Euro für den medizinischen Bereich). Der Bundesrat hatte 13 Änderungswünsche angemeldet, denen die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung teilweise zugestimmt hat.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_111/04
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