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111/2005
Stand: 19.04.2005
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3,3 Millionen "Bedarfsgemeinschaften" erhielten im März Arbeitslosengeld II

Wirtschaft und Arbeit/Antwort

Berlin: (hib/VOM) Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) haben im März rund 3,3 Millionen "Bedarfsgemeinschaften" mit etwa 4,5 Millionen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen das Arbeitslosengeld II erhalten. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (15/5235) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/5179). Die Regierung kündigt an, sie werde noch in diesem Monat mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden eine aktualisierte Be- und Entlastungsrechnung für die Kommunen erörtern. Auf deren Grundlage soll die Höhe der Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten der Arbeitslosengeldempfänger abgeschätzt werden. In einer Diskussion mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages will sich die Regierung auch zu Mehrkosten für den Bund aufgrund der Grundsicherung für Arbeitssuchende äußern. Aus heutiger Sicht stehe einem Mehrbedarf des Bundes bei den Ausgaben für das Arbeitslosengeld II ein möglicher Minderbedarf bei der Beteiligung an den Leistungen für Unterkunft gegenüber. Die Regierung geht aber nach eigener Aussage davon aus, dass die Kommunen wie politisch zugesagt und gesetzlich fixiert um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Dies werde durch die Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft sichergestellt, die von den Kommunen getragen werden müssen. Zwei Entwicklungen beeinflusse nach Regierungsangaben vor allem die Be- und Entlastungen der Kommunen und damit auch die Höhe der Bundesbeteiligung. Zum einen liege die Zahl der Leistungsempfänger über den ursprünglichen Erwartungen. Dabei sei sowohl die Zahl der ehemaligen Arbeitslosenhilfebezieher als auch der Sozialhilfebezieher gestiegen. Dies erhöhe einerseits die Belastungen der Kommunen bei den Leistungen für Unterkunft, während die Kommunen andererseits in höherem Maße bei den Ausgaben für ehemalige Sozialhilfebezieher entlastet werden. Zum anderen seien die Wohnkosten je Bedarfsgemeinschaft deutlich niedriger als ursprünglich angenommen. Dies bewirke, dass die Kommunen trotz einer höheren Zahl von Leistungsempfängern geringere Gesamtausgaben für die Unterkunftsleistungen haben. Auf Grundlage der Berechnungen ergebe sich, dass jährlich eine deutlich geringere Bundesbeteiligung als von derzeit 29,1 Prozent ausreichend sei, um die zugesagten Entlastungen der Kommunen um 2,5 Milliarden Euro jährlich zu garantieren. Würde die Bundesbeteiligung bei 29,1 Prozent bleiben, würden die Kommunen um "deutlich mehr als 2,5 Milliarden Euro" entlastet, so die Regierung.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_111/05
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