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131/2005
Stand: 10.05.2005
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Tiergerechtere Haltung von Schweinen gewährleisten

Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MMÜ) Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung soll zur Gewährleistung einer "tiergerechteren Haltung von Schweinen" geändert werden. Dies geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten Tierschutzbericht 2005 (15/5405) hervor. Anlass hierzu gebe ein durch die Europäische Kommission eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren, da die entsprechenden EU-Richtlinien zur Schweinehaltung in Deutschland noch nicht umgesetzt seien. Ferner werde sich die Bundesregierung bei der auf europäischer Ebene anstehenden Diskussion zu verbesserten Haltungsbedingungen für Masthühner einbringen. In Anlehnung an die freiwillige Ländervereinbarung zur Haltung von Jungmasthühnern könne Deutschland einen "aktiven Beitrag" zu einer tierschutzgerechten EU-Richtlinie leisten. Wie aus dem Bericht weiter hervorgeht, hat das entsprechende Gesetz zum "Schutz der Tiere bei gentechnischen Eingriffen" beigetragen. Demnach dürften erbgutverändernde Maßnahmen bei den betroffenen Tieren und deren Nachkommen keine Schmerzen auslösen. Hierunter würde ebenfalls das Klonen von Tieren fallen. Nach dem Gentechnikgesetz vom Juni 2004 dürfte zudem keine Patenterteilung für biotechnologische Erfindung erfolgen, welche die genetische Identität von Tieren "ohne wesentlichen medizinischen Nutzen für den Menschen oder das Tier" verändern. Weiterhin setzt sich die Bundesregierung für das Ziel ein, die Anzahl der Tierversuche zu verringern. Sie macht sich deshalb für die rasche Einführung von "Ersatz- und Ergänzungsmethoden" stark. Unterstützend hierbei wirke die EU-weite Regelung aus, wonach ab 2009 keine kosmetischen Mittel mehr in den Handel gebracht werden dürften, wenn diese im Tierversuch getestet worden sind.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_131/04
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