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146/2005
Stand: 30.05.2005
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Hersteller müssen auch Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht zurücknehmen

Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/MMÜ) In Zukunft müssen auch Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen von den Herstellern bzw. von den Vertreibern zurückgenommen und einer umweltgerechten Entsorgung zugeführt werden. Dies geht aus der durch die Bundesregierung vorgelegten ersten Verordnung zur Änderung der Altfahrzeug-Verordnung (15/5541) hervor. Die bisherige Gewichtsbegrenzung sei im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens durch die Europäische Kommission angemahnt worden. Außerdem beschränke sich die Rücknahmepflicht nicht nur auf in Deutschland zugelassene Fahrzeuge, sondern erstrecke sich auf Zulassungen innerhalb der EU. Demnach genüge zukünftig die Vorlage eines dem Fahrzeugbrief vergleichbaren Zulassungsdokumentes, um die Rücknahme zu veranlassen. Weiter heißt es in der Verordnung, dass auch nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebrachte Bauteile ohne besondere Zweckbestimmung für das Fahrzeug, wie in etwa Armaturen, durch das Stoffverbot erfasst werden und "kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom" enthalten dürfen. Im Sinne einer umweltgerechten Fahrzeugentsorgung müssten zudem die Hersteller den Demontagebetrieben die entsprechenden Demontageinformationen ohne gesonderte Aufforderung zur Verfügung. Die Kosten für die Auswirkungen der Verordnungsänderung könnten durch die Hersteller auf die Produktpreise umgelegt werden.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_146/04
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