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146/2005
Stand: 30.05.2005
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Zielvorgaben für stoffliche Verwertung von Verpackungsabfällen erhöht

Umwelt/Verordnung

Berlin: (hib/MMÜ) Bis zum 31. Dezember 2008 sollen mindestens 55 Prozent der Verpackungsabfälle stofflich verwertet werden. Mit der vierten Verordnung zur Änderung der Verpackungsordnung (15/5540) setzt die Bundesregierung somit die Richtlinie des Europäischen Parlamentes über Verpackungsabfälle um. Demnach seien 60 Prozent der Glas- und Papierabfälle, 50 Prozent der Metallabfälle, 22 Prozent der Kunststoffabfälle sowie 15 Prozent der Holzabfälle einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Gemäß der EU-Richtlinie wäre es möglich diese Quoten durch die Anrechnung der Energierückgewinnung bei der Abfallverbrennung zu erzielen. Jedoch verzichtet Deutschland laut Bundesregierung auf diese Maßnahme, da bereits heute die für Ende 2008 geforderten Zielvorgaben erreicht oder übertroffen werden. Aufgrund dessen sei durch die Novellierung der Verpackungsverordnung keine Kostensteigerung zu erwarten.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_146/05
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