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170/2005
Stand: 21.06.2005
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Schärfer gegen die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern vorgehen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Gegen Menschenhandel, eine "besonders widerwärtige Kriminalitätsform", möchte der Bundesrat "effektiv" vorgehen. Er hat dazu einen Gesetzentwurf (15/5657) vorgelegt. Die Länderkammer will unter anderem die Strafvorschrift der Förderung der Prostitution und eine Kronzeugenregelung für Menschenhandelsdelikte einführen und die Überwachung der Telekommunikation bei allen Straftaten des Menschenhandels ermöglichen. Verbrechern, die Kinder in die Prostitution bringen, soll eine höhere Strafe (zwei bis 15 Jahre Haft) drohen. Es sei nicht hinnehmbar, dass keine höhere Strafe drohe als beispielsweise "hartnäckigen Steuerhinterziehern".

Der Bundesrat begründet seine Vorschläge damit, der Gesetzgeber habe mit dem Mitte Februar dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetz gegen Menschenhandelsdelikte "bedauerlicherweise" das Recht "in einer Reihe von zentralen Punkten inhaltlich unverändert gelassen". Dazu zähle, dass die sexuelle Ausbeutung von Menschenhandelsopfern, namentlich durch so genannte "Freier" von Zwangsprostituierten in der Regel nicht geahndet werden kann. Weiter verfügten die Strafverfolgungsbehörden über keine effektiven Ermittlungsmethoden, um in die typischerweise konspirativ arbeitenden Menschenhändlerringe einzudringen, da eine Überwachung der Telekommunikation nur in engen Grenzen möglich sei. Ferner sei von der Zuhälter- und Bordellszene zu einem wesentlichen Teil der Druck der Strafverfolgung genommen worden, weil die im Prostitutionsgesetz vom Dezember 2001 getroffenen Maßnahmen nicht ausreichen.

Die Bundesregierung verweist unter anderem auf ihren noch ausstehenden Bericht über die Auswirkungen der sich aus dem Prostitutionsgesetz ergebenden neuen Rechtslage. Gesetzgeberische Maßnahmen sollten deshalb auf jeden Fall unterbleiben. Die Bundesregierung sehe Prüfungsbedarf bei solchen Fällen, bei denen jemand die Lage eines Menschenhandelsopfers dadurch missbraucht, dass er sexuelle Handlungen an diesem vornimmt. Keinen Bedarf sieht die Regierung darin, Kronzeugenregelungen einzuführen. Sie verweist dazu auf den Gesetzentwurf des Bundesrates (15/2771), der unter anderem die Ergänzung der Kronzeugenregelungen im Strafrecht gefordert hatte. Dort hatte sie ihre Auffassung deutlich gemacht, dass "kleine" Kronzeugenregelungen keine sach- und praxisgerechte Handhabung ermöglichten. Zur vorgeschlagenen Überwachung der Telekommunikation führt die Regierung aus, es sei geplant, den einschlägigen Paragraphen der Strafprozessordnung zu novellieren. Die "punktuellen Änderungen" in diesem Bereich seien aber nicht "zielführend".

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_170/03
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