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171/2005
Stand: 22.06.2005
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BKA-Vizepräsident: Die innere Sicherheit war gefährdet

2. Untersuchungsausschuss

Berlin: (hib/CHE) Bereits im Mai 1996 hat es an der Deutschen Botschaft in Kiew erhebliche Probleme mit Visa-Erschleichungungen gegeben. Dies erklärte Bernhard Falk, Vizepräsident des Bundeskriminalamtes (BKA), zu Beginn seiner Vernehmung im Visa-Untersuchungsausschuss am Mittwochvormittag. Vor allem vor der Botschaft hätten sich die kriminellen Machenschaften von mafia-ähnlichen Organisationen entfaltet. Das habe ihm nicht nur der damalige Leiter des Konsularreferates, Nikolai von Schoepff, berichtet. Bei einem Besuch in Kiew 1996 habe er sich persönlich von den Zuständen vor Ort überzeugen können, so Falk. Über diese Probleme sei dem Bundesinnenministerium auch berichtet worden. Es habe von da an einen "intensiven Kontakt" zwischen beiden Behörden in dieser Frage gegeben, in dessen Verlauf auch der damalige Bundesinnenminister Manfred Kanther informiert worden war.

Im Verlauf seiner Ausführungen konzentrierte sich Falk jedoch auf die Jahre ab 2001, die er als "visumkritische Jahre" bezeichnete. In mehreren Berichten habe er die Bedenken des BKA zur damals praktizierten Visa-Vergabe dem BMI vorgetragen, erläuterte der Beamte. Im Mittelpunkt habe dabei das so genannte Carnet de Touriste (CdT) gestanden, das in einem Bericht vom Mai 2001 von seiner Behörde als "effektivstes Instrument zur Visa-Erschleichung" bezeichnet worden war. Durch das CdT sei die Entscheidung zum Ausstellen von Visa "dem ADAC überlassen worden", zitierte Falk aus dem Dokument. Zudem habe das BKA das System der Reiseschutzpässe kritisiert: "Sie haben die Kontrolldefizite verstärkt." Vor allem die "undurchsichtigen Vertriebswege" hätten dem BKA Sorgen bereitet. Die innere Sicherheit der Bundesrepublik sei gefährdet gewesen. "Seit Beginn 2001 haben wir eine stetige Zunahme erschlichener Visa beobachtet", so der BKA-Vizepräsident. Dabei sei es das Ziel der Antragsteller gewesen, "illegale Beschäftigungen" in Deutschland, aber auch in anderen Schengen-Staaten aufzunehmen. Auch Zwangsprostitution nannte Falk in diesem Zusammenhang.

Der Zeuge betonte die Notwendigkeit, mit Statistiken und Zahlen des BKA im Rahmen der Arbeit des Untersuchungsausschusses vorsichtig umzugehen. So sei die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik (PKS), die die Behörde regelmäßig verfasse, nicht dazu geeignet, Rückschlüsse auf einen Zusammenhang zwischen steigenden Visazahlen und massenhaftem Menschenhandel zu ziehen. Letzterer lasse sich durch die Zahlen nicht belegen, sagte Falk. Ein Grund liege darin, dass solche Straftaten häufig nicht in Deutschland begangen werden. "Der Tatort Ausland ist ein wesentlicher Grund, dass diese Tatbestände in Deutschland nicht erfasst werden." Auch Zwangsprostitution werde von der PKS nicht erfasst.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_171/02
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