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171/2005
Stand: 22.06.2005
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Bundesrat wendet sich gegen Regierungsinitiative zur Beamtenversorgung

Inneres/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/WOL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierung der Versorgung und zur Änderung rechtlicher Vorschriften vorgelegt (Versorgungsnachhaltigkeitsgesetz, 15/5796), mit dem das Höchstruhegehalt von Beamten weiter abgesenkt werden soll. Der Gesetzentwurf ist bis auf die Stellungnahme des Bundesrates identisch mit einer vorangangenen Initiative der Koalitionsfraktionen (15/5672). Danach soll das Höchstruhegehalt von Beamten bis zum Jahr 2010 noch 71 Prozent betragen und sämtliche Beamten beziehungsweise Versorgungsempfänger einbeziehen. Unfallversorgung und Mindestversorgung sollen unberührt bleiben, während im Bereich der Ausbildungszeiten der Umfang der Hochschulausbildung auf 855 Tage begrenzt werden soll. Der Bundesrat hat dazu erklärt, Reformen in der gesetzlichen Rentenversicherung seien wirkungsgleich auch in der Beamtenversorgung vorzunehmen. Allerdings führten die vorgesehenen Maßnahmen zur Übertragung des Nachhaltigkeitsfaktors auf die Beamtenversorgung zu einer überproportionalen Belastung der Versorgungsempfänger. Nach Ansicht der Länderkammer können Absenkungen des Rentenniveaus nicht im Verhältnis eins zu eins auf die Beamtenversorgung übertragen werden, sondern nur insoweit, als dies dem Anteil der Rente an einer Gesamtversorgung aus gesetzlicher und betrieblicher Altersversorgung gleichkomme. Außerdem ignoriere die Bundesregierung die seit 1999 getroffenen erheblichen Einschnitte in die Beamtenversorgung, die insgesamt vergleichbar über Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgingen.

Mit der Evaluationsklausel im Gesetzentwurf wird laut Bundesrat zudem "weiteren Absenkungen der Boden bereitet", da nach früheren Aussagen der Regierung "der Höchstruhegehaltsatz langfristig auf 66,78 Prozent abgesenkt" werden soll. Die Absenkung bis 2010 sei damit nur als "Zwischenschritt" anzusehen. Neben erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken wird von der Länderkammer weiter kritisiert, dass die Versorgungsrücklage nicht nachhaltig erfolge. Den Ländern werde damit mittel- und langfristig die Möglichkeit genommen, steigende Versorgungslasten im vorgesehenen Umfang über die Versorgungsrücklage zu finanzieren. Abgelehnt wird von den Ländern auch die eingeschränkte Berücksichtigung von Studienzeiten der Beamten zur Anrechnung auf ruhegehaltsfähige Dienstzeiten. Bereits jetzt würden "nur solche Ausbildungszeiten berücksichtigt, die für eine Übernahme ins Beamtenverhältnis zwingend vorgeschrieben sind", heißt es in der Stellungnahme. Schließlich schaffe der Gesetzentwurf der Bundesregierung im Zusammenhang mit einer Öffnungsklausel für die Länder "Präjudizwirkungen" für die Tarifverhandlungen der Länder. Eine solche undifferenzierte Übertragung des Tarifergebnisses für den Bereich des Bundes auf die Länder werde "daher grundsätzlich abgelehnt". Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates liegt noch nicht vor.

Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_171/03
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