hib-Meldung
186/2005
Stand: 08.07.2005
Für Aufhebung der EU-Altöl-Richtlinie
15/5893) auf eine Kleine Anfrage der
FDP-Fraktion (15/5772) begründet sie ihre
Haltung damit, dass mit der Aufhebung der Richtlinie eine
Entlastung der davon betroffenen Wirtschaft sowie der
Vollzugsbehörden verbunden sei, da damit die Pflicht zur
Aufbereitung von Altöl entfalle. Die Regierung beruft sich auf
eine Vielzahl von Studien, die eine stoffliche Aufarbeitung von
Altöl gegenüber dem Verbrennen nicht als ökologisch
vorteilhafter einstufen. Würden "reale Verhältnisse"
zugrunde gelegt, so ergäben weder die Aufbereitung noch das
Verbrennen von Altöl eindeutige Vorteile in allen wichtigen
Umweltwirkungskriterien. Damit widerspricht die Regierung der FDP,
die das Ergebnis einer Studie zu dem Thema so zusammengefasst
hatte, dass die Grundölherstellung aus Altöl
gegenüber der Verbrennung ökologisch günstiger sei.
Aus ihrer Sicht wirft die Studie viele Fragen auf und geht
teilweise von "unrealistischen Szenarien" aus. Eine eindeutig
ökologische Rangfolge zugunsten der Aufbereitung von
Altöl könne "bei realistischen Bedingungen" nicht aus
dieser Studie abgeleitet werden. Sie komme in der Tendenz zum
gleichen Ergebnis wie die Ökobilanz des Umweltbundesamtes,
wenn man davon ausgehe, dass Altöle weniger als zehn Prozent
Anteile an synthetischen und halbsynthetischen Motorenölen
enthalten.
Berlin: (hib/SAS) Im Lichte des derzeitigen EU-Altölrechts
hält die Bundesregierung nach eigenen Angaben weitere
gesetzgeberische Eingriffe in den Altölmarkt für nicht
erforderlich, sondern unterstützt Forderungen, die
EU-Altöl-Richtlinie aufzuheben. In ihrer Antwort (Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_186/04