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186/2005
Stand: 08.07.2005
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Enquete-Kommission empfiehlt berufliche Freistellung zur Sterbebegleitung

Recht/Zwischenbericht

Berlin: (hib/SAS) Eine gesetzliche Regelung zur Freistellung Berufstätiger, damit diese schwerkranke oder sterbende Angehörige oder besonders nahe stehende Personen beim Sterben begleiten können, schlägt die Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" vor. In ihrem zur "Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und Hospizarbeit" vorgelegten Zwischenbericht (15/5858) empfiehlt sie für Berufstätige einen Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeit für einen Zeitraum von drei bis maximal sechs Monaten bei gleichzeitiger sozialrechtlicher Absicherung sowie fortbestehendem Kündigungsschutz. Dies sollte immer dann gelten, wenn ein Berufstätiger einen ihm nahe stehenden Menschen begleitet, dessen Grunderkrankung unheilbar, weit fortgeschritten und lebensbedrohlich ist. Der berechtigte Personenkreis für eine entsprechende Karenzregelung sollte nach den Vorstellungen der Enquete-Kommission auf Familienmitglieder, den Lebenspartner oder andere Personen begrenzt sein, die in einem besonderen Näheverhältnis zum Patienten stehen. In ihrer eingangs dargelegten Erklärung zum Zwischenbericht begründet die Enquete-Kommission ihr Anliegen, Menschen auf ihrem letzten Lebensweg in Würde zu sterben zu lassen, damit, dass laut Umfragen immer mehr Menschen Angst hätten, "unwürdig sterben zu müssen". Die Überbetonung eines auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen begründeten Machbarkeitsglaubens habe dazu geführt, dass viele Menschen die Befürchtung hätten, am Ende des Lebens einer Hochleistungsmedizin ausgesetzt zu sein, die ein würdiges Sterben verhindere. Für die Mitglieder der Enquete-Kommission steht deshalb fest, dass die Konzentration auf die rein medizinische Versorgung zugunsten einer intensiven psychosozialen, pflegerischen und spirituellen Sterbebegleitung und Betreuung der Angehörigen aufgegeben werden muss. Patienten und Angehörigen müsse so viel Unterstützung und Kompetenz angeboten werden, dass ein Sterben zu Hause in der vertrauten Umgebung möglich sei. Die Enquete-Kommission verweist auf die Palliativmedizin und die Hospizarbeit als zwei Instrumente, dieses Ziel zu erreichen. Unter Palliativmedizin werde die Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und ihren Familien verstanden, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung und den damit verbundenen Problemen konfrontiert seien. Die Hospizarbeit verfolgt das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben und Sterben bis zum Ende zu ermöglichen. Empfehlungen zur Verbesserung der Palliativmedizin und Hospizarbeit richten sich auch auf die ärztliche Ausbildung, die Krankenpflegeausbildung sowie die Finanzierung ambulanter Hospizarbeit.
Quelle: http://www.bundestag.de/bic/hib/2005/2005_186/05
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