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Mindestlohn ist beschäftigungspolitische Falle

Bild: Rainer Brüderle
Rainer Brüderle (FDP).

Debatte: Mindestlöhne und Dienstleistungen

Rainer Brüderle, FDP

Ein gesetzlicher, vom Staat festgelegter Mindestlohn ist eine Scheinlösung. Erweckt der Mindestlohn zunächst den Anschein, die hiesigen Arbeitsplätze zu sichern und den Arbeitnehmern ein zum Leben notwendiges Mindesteinkommen zu garantieren, wirkt sich die staatliche Lohnfestlegung beschäftigungspolitisch kontraproduktiv aus.

Löhne müssen sich an der Produktivität ausrichten. Sie sind keine Frage von ideologisch geführten Debatten. So können vor allem Jugendliche und weniger qualifizierte Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft zu den künstlich überteuerten Preisen durch den Mindestlohn nicht mehr anbieten. Die Arbeitslosigkeit wächst, anstatt zu schrumpfen, die Schattenwirtschaft blüht und vernichtet zusätzliche Arbeitsplätze.

Im Falle der Baubranche lassen sich bereits heute die schädigenden Wirkungen einer willkürlichen Lohnfestsetzung studieren. Seit der Einführung des Mindestlohns sind in diesem Sektor mehr als eine halbe Million Arbeitsplätze verloren gegangen, gleichzeitig wird ein rapider Anstieg der Schwarzarbeit gemeldet.

Ein gesetzlicher Mindestlohn mindert den Anreiz, auf den bevorstehenden Strukturwandel durch die Osterweiterung zu reagieren und adäquate Maßnahmen wie einen Wechsel in wettbewerbsfähigere Sektoren zu ergreifen.

Um Deutschland wettbewerbsfähig zu machen, brauchen wir keinen Mindestlohn. Rot-Grün sollte die staatlich subventionierte Billiglohnkonkurrenz wie die Ein-Euro Jobs und Ich-AGs abschaffen – sie gefährdet reguläre Arbeitsplätze. Begrüßenswert sind die im Niedriglohnsektor beschlossenen Verbesserungen des Zuverdienstes, die allerdings noch durch eine Ausweitung der Minijobs auf 600 Euro flankiert werden müssen.

Abhilfe schafft nur ein langfristiger Strukturwandel wie die Senkung von Steuern, ein Abbau von Bürokratie und eine Flexibilisierung des gesamten Arbeitsmarktes.

Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 12. Mai 2005


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