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Anwalt aller Soldaten

Bild: Unterlagen werden überreicht
Der Wehrbeauftragte Willfried Penner übergibt seinen Jahresbericht an den Vorsitzenden des Verteidigungs- ausschusses und die Obleute des Ausschusses.

Parlamentsdeutsch: Wehrbeauftragter

Der Wehrbeauftragte achtet im Auftrag des Parlaments darauf, dass die Grundrechte der Soldaten und die Grundsätze der Inneren Führung im täglichen Dienstbetrieb wie auch im Einsatz gewahrt bleiben.

Soldaten setzen im Ernstfall ihre körperliche Unversehrtheit und ihr Leben aufs Spiel. Sie nehmen während ihrer Dienstzeit weiterreichendere Einschränkungen ihrer Rechte in Kauf als die meisten Menschen in ihren Berufen. Wer zum Beispiel Befehle verweigert, muss mit weit härteren Strafen rechnen als ein Angestellter oder Arbeiter, der sich im Zivilleben Anordnungen seines Arbeitgebers widersetzt.

Die Bundeswehr darf sich nicht zu einem Staat im Staate entwickeln. Für blinden Gehorsam ist dort kein Platz. Daher kann sich jeder Soldat und jede Soldatin der Bundeswehr mit Beschwerden und Eingaben direkt an den Wehrbeauftragten wenden, ohne zuvor seine oder ihre Vorgesetzten zu informieren und ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Mit der Wiederbewaffnung wurde das Amt geschaffen und im Grundgesetz verankert. Seit 1959 sind die Wehrbeauftragten die Anlaufstelle für die Nöte der Soldaten. Der Wehrbeauftragte ist weder Abgeordneter noch Beamter. Er oder sie wird in geheimer Wahl von der Mehrheit der Mitglieder des Bundstages gewählt. Wählbar ist jeder Deutsche, der das 35. Lebensjahr überschritten hat. Eigene Erfahrungen als Soldat sind keine formale Voraussetzung. Die Amtszeit geht über fünf Jahre, also ein Jahr länger als die Legislaturperiode. Eine Wiederwahl, auch mehrmals hintereinander, ist möglich.

Der Wehrbeauftragte verfügt über einen Stab von rund 50 Mitarbeitern. Einmal im Jahr gibt er einen Bericht ab, der dann im Plenum des Bundestages und im Verteidigungsausschuss behandelt wird. Im vergangenen Jahr musste der Wehrbeauftragte über 6.000 Beschwerden bearbeiten. Ein Rekord, wenn man die Eingaben in Beziehung zur Truppenstärke setzt.

Mindestens ebenso wichtig sind die vielen Truppenbesuche – angemeldet und unangemeldet – wie auch die Teilnahme an Informationstagungen, Einzelgespräche mit Soldaten und die Betreuung hochrangiger Besuchergruppen. Da sind der Wehrbeauftragte und seine Mitarbeiter direkt gefordert. Sie müssen kommunikativ und auskunftsfähig sein. Das ist dann mehr als die bloße Bearbeitung von Akten.

Gewiss ist der Wehrbeauftragte der Beauftragte des Parlaments. Soldaten und Bundeswehr nehmen ihn aber auch als „ihren Anwalt“ wahr – und auch dies entspricht der Reichweite seines Amtes.

Text: Matthias Rumpf
Foto: Deutscher Bundestag
Erschienen am 04. April 2005


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