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Infos zum Thema Ältestenrat

Broschürenstelle des Deutschen Bundestages

Erklärungen zum Ältestenrat und den unterschiedlichen Organen des Bundestages kann man in „Parlamentsdeutsch“ nachschlagen. Von „Abgeordnete“ bis „Zuwendungen“ erläutert das kleine Lexikon des Bundestages parlamentarische Begriffe kurz und präzise. „Parlamentsdeutsch“ ist kostenlos über das Referat Öffentlichkeitsarbeit des Bundestages zu beziehen.

Auf gleichem Wege können auch Sonderthemen vom Blickpunkt Bundestag angefordert werden. Darunter sind viele Themenhefte über „Die Gremien des Bundestages“, seine „Fraktionen“, sein „Präsidium“ oder seine „Ausschüsse“.

Kontakt:

  • Deutscher Bundestag
  • Broschürenstelle
  • Platz der Republik 1
  • 11011 Berlin
  • Fax: 0 30 – 2 27 – 3 62 00

Bundestag Online

Wissenswertes zum Ältestenrat, zum Präsidium und den anderen Gremien des Deutschen Bundestages finden Sie auch im Internet auf www.bundestag.de. Die Website des Deutschen Bundestages bietet aktuelle Informationen, Hintergründe und detaillierte Erläuterungen rund um das Parlament sowie verschiedene Newsletter und wissenschaftliche Publikationen zum parlamentarischen Geschehen.

Auszug aus der Geschäftsordnung des Bundestages

§ 6 – Ältestenrat

  1. Der Ältestenrat besteht aus dem Präsidenten, seinen Stellvertretern und dreiundzwanzig weiteren von den Fraktionen gemäß § 12 zu benennenden Mitgliedern. Die Einberufung obliegt dem Präsidenten. Er muss ihn einberufen, wenn eine Fraktion oder fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages es verlangen.
  2. Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte. Er führt eine Verständigung zwischen den Fraktionen über die Besetzung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter sowie über den Arbeitsplan des Bundestages herbei. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist der Ältestenrat kein Beschlussorgan.
  3. Der Ältestenrat beschließt über die inneren Angelegenheiten des Bundestages, soweit sie nicht dem Präsidenten oder dem Präsidium vorbehalten sind. Er verfügt über die Verwendung der dem Bundestag vorbehaltenen Räume. Er stellt den Voranschlag für den Haushaltseinzelplan des Bundestages auf, von dem der Haushaltsausschuss nur im Benehmen mit dem Ältestenrat abweichen kann.
  4. Für die Angelegenheiten der Bibliothek, des Archivs und anderer Dokumentationen setzt der Ältestenrat einen ständigen Unterausschuss ein, dem auch Mitglieder des Bundestages, die nicht Mitglied des Ältestenrates sind, angehören können.

Erklärungen

Geschäftsordnung

Sie stellt Regeln auf, um die Arbeit im Parlament zu erleichtern, und ist somit autonomes Satzungsrecht des Bundestages. In jeder neuen Legislaturperiode wird sie in der ersten Sitzung des Parlaments in Kraft gesetzt. Sie kann vom Parlament fortgeschrieben und verändert werden und sie ergänzt das Grundgesetz sowie das Abgeordnetengesetz, indem sie Rechte und Pflichten der Mitglieder des Bundestages beschreibt. Die Geschäftsordnung regelt wichtige Angelegenheiten wie die Wahl des Präsidiums, die Größenverhältnisse der Fraktionen, die Feinheiten bei der Wahl des Bundeskanzlers, die Beschlussfähigkeit des Plenums und die Aufgaben des Ältestenrates.

Schriftführer

Schriftführerinnen und Schriftführer werden zu Beginn der Legislaturperiode gewählt. Je zwei von ihnen, ein Vertreter der Mehrheitsfraktionen und ein Vertreter einer Oppositionsfraktion, bilden zusammen mit dem amtierenden Präsidenten im Plenum den Sitzungsvorstand. Nach zwei Stunden Dienst werden sie abgelöst. Sie wachen über die Einhaltung der im Ältestenrat vereinbarten Tagesordnung. Schriftführer und Schriftführerinnen führen die Liste der Redner und Rednerinnen, rufen die Namen auf, sammeln Stimmzettel ein und zählen Stimmen aus. Außerdem überwachen sie die Korrektur der Plenarprotokolle.

Redezeit

Die Verteilung der Redezeit auf die einzelnen Fraktionen erfolgt, außer bei den Kurzdebatten, nach einem festen Schlüssel, der sich an den Fraktionsstärken orientiert. In dieser Legislaturperiode dauert deshalb eine Stunde Redezeit im Parlament 62 Minuten. Die sind auf die einzelnen Fraktionen aufgeteilt. Die Fraktionsgeschäftsführerinnen oder -geschäftsführer teilen dem amtierenden Präsidenten die geplanten Redebeiträge mit. Im Ältestenrat wird dann die endgültige Reihenfolge der Rednerinnen und Redner bestimmt.

Tagesordnung

Es gibt für jede Plenardebatte einen festen Plan, Tagesordnung genannt. Die wird, genau wie die Termine der Plenarsitzungen, vom Ältestenrat vereinbart oder vom Bundestag vorher beschlossen oder vom Präsidenten festgesetzt. Letzteres allerdings nur, wenn das Plenum ihn dazu ermächtigt hat oder ein dringender Grund vorliegt. Die Tagesordnung stellt die klare Dramaturgie eines Sitzungstages sicher und verhindert, dass etwa durch ad hoc angesetzte Abstimmungen der politische Gegner überrumpelt wird. Bis 18 Uhr des jeweiligen Vortages kann jede und jeder Abgeordnete eine Änderung der Tagesordnung beantragen.

Parlamentssekretariat

Es ist Eingangs-, Ordnungs- und Vermittlungsstelle für alle Initiativen, Anträge und Aktivitäten, die sich auf das Verfahren im Bundestag beziehen. Gesetzentwürfe, Anträge der Abgeordneten und der Fraktionen, Berichte der Ausschüsse und alle sonstigen Vorlagen nehmen den Weg über dieses Referat. Eine wesentliche Aufgabe des Parlamentssekretariats ist es, Sitzungen des Ältestenrates vorzubereiten. Bevor der die Tagesordnung der nächsten Sitzungswoche beschließt, werden im Parlamentssekretariat umfangreiche Vorarbeiten geleistet.

Ordnungsruf

Geleitet wird die Plenarsitzung von einem Mitglied des Präsidiums. Die Sitzungsleitung soll gerecht und unparteiisch sein und die Ordnung im Hause wahren. Wenn nötig, können Äußerungen oder Verhaltensweisen von Abgeordneten als unparlamentarisch zurückgewiesen oder gerügt werden. Notfalls erfolgt ein Ordnungsruf. Passiert das drei Mal, muss einer Rednerin oder einem Redner das Wort entzogen werden. Bei groben Verstößen kann jemand des Saales verwiesen werden. Manchmal beschäftigt sich der Ältestenrat im Nachhinein mit der Frage, ob bestimmte Ordnungsmaßnahmen gerechtfertigt waren.

Erschienen am 29. Juni 2005


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