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Juli 02/1998
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Antrag zu Bündnis für Arbeit und Umwelt wurde vom Parlament abgewiesen

(as) Ihr Ziel, die Bundesregierung aufzufordern, die Voraussetzungen für ein Bündnis für Arbeit und Umwelt zu schaffen, mit dem die Arbeitslosigkeit bekämpft und der Wirtschaftsstandort zukunftsfähig gemacht werden, haben Bündnis 90/Die Grünen nicht erreicht. Einen Antrag der Fraktion (13/11131) hat der Bundestag am 24. Juni abgelehnt.
Die Oppositionsabgeordneten hatten in ihrem Papier darlegt, die Bundesregierung müsse zu diesem Zwecke eine umfassende Initiative zur Modernisierung und Arbeitsförderung vorlegen. Ziel müsse es unter anderem sein, die Rahmenbedingungen für eine konsequente Umverteilung von Erwerbsarbeit zu verbessern und ein Sofortprogramm gegen Jugendarbeitslosigkeit aufzulegen sowie weitreichende Maßnahmen zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit und zur Integration von arbeitsmarktpolitischen Problemgruppen zu initiieren.
B 90/Grüne hatten zudem vorgeschlagen, durch einen zweckgebundenen Bundeszuschuß an die Bundesanstalt für Arbeit sicherzustellen, daß bei steigender Arbeitslosigkeit die Mittel für aktive Maßnahmen parallel zu den Ausgaben für Lohnersatzleistungen steigen können. Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit müsse die aktive Arbeitsförderung Vorrang haben vor der "passiven Alimentierung von Arbeitslosigkeit", argumentierte die Fraktion.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802037b
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