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Juli 02/1998
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Bauherren-Bonus und Wohngeld verlängert

(ba/fi) Der Bundestag hat am 19. Juni die bis Ende 1998 befristeten Sonderregelungen des Wohngeldgesetzes für die neuen Länder bis Ende 2000 verlängert. Um zwei Jahre verlängert wurde auch die Zusatzförderung für Energieeinsparungen und Niedrigenergiehaus-Standard im Eigenheimzulagengesetz, die zum Jahresende ausläuft. Das Parlament folgte damit einer einstimmig gefaßten Empfehlung des Bauausschusses (13/11036) vom 17. Juni zu einem von CDU/CSU und F.D.P. eingebrachten Gesetzentwurf (13/10792 neu). Dem Bauausschuß lagen darüber hinaus ein Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen (13/10788) sowie ein Antrag der SPD (13/10619) vor, die beide ebenfalls für eine Verlängerung der sogenannten Ökozulagen plädieren, wobei sich die Bündnisgrünen wie die Koalition für eine Verlängerung bis Ende 2000 und die SPD für eine Verlängerung bis Ende 1999 einsetzen. Der Bundestag erklärte beide Vorlagen für erledigt.
Nach dem Eigenheimzulagengesetz werden durch die Ökozulagen Solaranlagen, Wärmepumpen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie Niedrigenergiehäuser gefördert. Der Bundestag hielt eine Verlängerung dieser Zulagen für den Bau oder Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums um zwei Jahre für sachgerecht. Die geplante Regelung führt den Angaben zufolge für jeden Baujahrgang zu Mehrkosten von 200 Millionen DM im achtjährigen Förderzeitraum.
Die Sonderregelungen für Ostdeutschland im Wohngeldgesetz bestehen in einer gesonderten Höchstbetragstabelle für die Anrechnung der Miete oder Belastung, einem von sechs auf zehn Prozent erhöhten Pauschalabzug vom Einkommen und einem Einkommensfreibetrag. Keine Mehrheit fand im Plenum ein Änderungsantrag der PDS (13/11064), auch in den alten Ländern den Pauschalabzug zu erhöhen und den Einkommensfreibetrag für Geringverdiener einzuführen.
Auf Empfehlung des Finanzausschusses (13/11013) vom 17. Juni lehnte der Bundestag am 19. Juni einen Antrag der PDS (13/10295) ab, wonach die Eigenheimzulage und die Kinderzulage nur noch den Bauherren und Wohnungskäufern zugute kommen sollten, deren steuerpflichtiges Jahreseinkommen 80.000 DM bei Ledigen und 160.000 DM bei Verheirateten nicht übersteigt. Derzeit liegt die Grenze bei Einkünften von 240.000 DM (Ledige) bzw. 480.000 DM (Verheiratete) innerhalb von zwei Jahren. Die Kinderzulage wollte die PDS von 1.500 DM auf 2.000 DM pro Kind erhöhen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9802/9802070c
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