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September 03/1998
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Humanitäre Hilfe für hungernde Bevölkerung im Sudan verstärken

(aw) Für mehr humanitäre Hilfe für die Hungernden im Süden des Sudan hat sich der Bundestag am 2. September auf Antrag aller vier Fraktionen (13/11387) ausgesprochen. Bisherige Maßnahmen, obwohl im Umfang beachtlich, reichten nicht aus, um eine gesicherte Versorgung der betroffenen Menschen zu gewährleisten.
Das Parlament forderte die Regierung zudem auf, auch innerhalb der Europäischen Union (EU) und der internationalen Staatengemeinschaft auf eine Ausweitung der humanitären Hilfe für das nordostafrikanische Land hinzuwirken.Unter Wahrung der Sicherheitsaspekte für die Flugzeuge sei zudem baldmöglichst mit dem Einsatz der Transall-Transportmaschinen zu beginnen, um der hungernden Bevölkerung in dem nordostafrikanischen Land Nahrungsmittel zu bringen. In diesem Zusammenhang begrüßte der Bundestag, daß die deutsche humanitäre Hilfe nach dem US-Militärschlag vom 20. August nicht eingestellt worden ist.
Zu bedauern sei jedoch, daß das zusätzliche Vorhaben, zwei Bundeswehrmaschinen für Hilfsflüge von der Hauptstadt Khartoum aus zur Verfügung zu stellen, aus Sicherheitsgründen zunächst hatte zurückgestellt werden müssen. Nach Ansicht der Abgeordneten hat die Regierung dafür Sorge zu tragen, daß die geleistete Hilfe tatsächlich bei der betroffenen Bevölkerung ankommt. In diesem Sinne müsse sie sich dafür einsetzen, die notwendigen logistischen Voraussetzungen zu schaffen.Gegenüber den Konfliktparteien in dem Land sei ferner weiter darauf zu drängen, den verkündeten Waffenstillstand tatsächlich einzuhalten und ihn unbefristet zu verlängern. Die Bundesregierung soll zudem für eine neue Verhandlungsrunde zwischen den Konfliktparteien ihre "guten Dienste" anbieten. Ein abgestimmtes Vorgehen der EU und der USA sei bei dieser Initiative eine notwendige Voraussetzung für einen nachhaltigen Friedensprozeß, so das Parlament auf Initiative von Union, Sozialdemokraten, Bündnisgrünen und Liberalen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9803/9803052a
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