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Dezember 05/1998
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Keine Rentenabschläge

(in) Regelungen des Versorgungsreformgesetzes 1998 über Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten und bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente für Schwerbehinderte sollen bis zum 1. Januar 2001 hinausgeschoben werden. In einem gemeinsamen Gesetzentwurf (14/46) erklären SPD und Bündnisgrüne dazu, mit dem Rentenreformgesetz 1999 sei das Rentenniveau durch die Einführung eines Demographiefaktors abgesenkt worden. Das Recht der Erwerbsminderungsrenten sei neu geordnet, die Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente vor dem vollendeten 63. Lebensjahr mit einem Rentenabschlag verbunden worden. Die Altersgrenze bei der Altersrente für Schwerbehinderte sei auf das 63. Lebensjahr angehoben worden. Das Versorgungsreformgesetz überträgt laut Gesetzentwurf diese Maßnahmen wirkungsgleich und systemkonform auf die Beamten- und Soldatenversorgung. Den Fraktionen zufolge ist vorgesehen, die entsprechenden Regelungen des Rentenreformgesetzes bis zum 1. Januar 2001 hinauszuschieben. Das Inkrafttreten stehe dabei unter dem Vorbehalt, daß in diesem Zeitraum keine sozial gerechteren Lösungen gefunden werden können. Wie auch die Rentenreform 1999 selbst auf die Beamten- und Soldatenversorgung wirkungsgleich übertragen worden sei, würden nun auch die Regelungen über Rentenabschläge analog ausgesetzt.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805055b
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