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Dezember 05/1998
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Flughafenverfahren ersatzlos streichen

(in) Das sogenannte Flughafenverfahren soll nach dem Willen der PDS aus dem Asylverfahrensgesetz ersatzlos gestrichen werden. Aus diesem Grund fordert die Fraktion die Bundesregierung in einem Antrag (14/26) dazu auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Die Würde der Asylsuchenden werde, so die Abgeordneten, mit der Durchführung des Flughafenverfahrens verletzt. Darauf hätten seit Inkrafttreten des novellierten Asylverfahrensgesetzes nicht nur Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl, amnesty international oder das Forum Menschenrechte hingewiesen. Auch Anwaltsvereinigungen sowie die katholische und die evangelische Kirche hätten einvernehmlich gefordert, das Flughafenverfahren aus rechtlichen und humanitären Gründen abzuschaffen. Außerdem seien die Rechtsschutzmöglichkeiten für Asylsuchende im Flughafenverfahren völlig unzureichend.
Das Verfahren schreibt laut Antrag vor, daß Asylsuchende, die ohne gültigen Paß oder Paßersatz auf dem Luftweg nach Deutschland einreisen wollen oder aus einem sicheren Herkunftsstaat kommen, ihr Asylverfahren direkt am Flughafen betreiben müssen und nicht einreisen dürfen.
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1998/bp9805/9805055c
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