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Februar 01/1999
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Tibet-Resolution überprüfen Menschenrechte weiter stärken

(mr) Punkt für Punkt wird der Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe die Tibet-Resolution des 13. Deutschen Bundestages auf ihre Umsetzung in der Vergangenheit und auf die daraus zu folgernden Schritte in der Außenpolitik der neuen Regierung überprüfen.

Das beschloß der Ausschuß einmütig bei seiner Sitzung am 20. Januar. Die Abgeordneten hatten zuvor einen Bericht der Bundesregierung über die Vorbereitungen der 55. Genfer Tagung der Menschenrechtskonferenz (MRK) der Vereinten Nationen im kommenden März/April entgegengenommen. Zugleich informierte die Regierung über die Situation der Menschenrechte in China.

Aus den Reihen der CDU/CSU wurde betont, gerade mit Blick auf China müsse eine grundsätzliche Position erarbeitet werden. Dabei sei es notwendig, gemeinsam mit den Institutionen der EU und den USA vorzugehen und auch eine mittel- und langfristige Lösung für Tibet zu finden. Es könne nicht übersehen werden, so der Unionsabgeordnete, daß dort ein Volk "vernichtet wird".

Der Regierungsvertreter hatte dargelegt, gegenüber China gebe es bei der Genfer Tagung zwei Möglichkeiten. Entweder man verabschiede eine Resolution oder man verzichte auf diese und versuche statt dessen den Dialog mit der Volksrepublik fortzusetzen. Dies hinge aber auch von Peking ab und inwieweit von dort klare Signale kommen.

Dem Ausschuß empfahl der Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA), die MRK im April besuchen, um dadurch deren Arbeit aufzuwerten und zu würdigen. Die Bundesregierung werde der diesjährigen Tagung besonderes Augenmerk verleihen, da sie die Rats präsidentschaft in der EU innehat.

Zur Vorbereitung erläuterte der AA-Vertreter weiter, bei der Tagung in Genf gehe es bei den Ländersituationen vor allem um China und den Iran. Im übrigen stünden sechs deutsche Beiträge bzw. Beiträge der Europäischen Union im Vordergrund. Dies seien die Vorbereitung der Weltrassismuskonferenz, die für das Jahr 2001 geplant sei, weitere Initiativen zur Abschaffung der Todesstrafe und zur Stärkung der Kinderrechte sowie Beiträge zu wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten. Zudem gelte es, das Recht auf Entwicklung zu stärken und die Mechanismen der MRK, wie zum Beispiel die Sonderberichterstatter, zu reformieren. Diese müßten effizienter und transparenter werden.

Mit Blick auf den von der Bundesregierung angesprochenen Schutz der Kinderrechte und der Frage eines Zusatzprotokolles zur UN-Kinderkonvention erkundigten sich SPD und F.D.P. nach der Position der Bundesregierung und ob diese das Mindest alter von 15 Jahre auf 18 Jahre anheben wolle. Der AA-Vertreter erläuterte, es gebe dazu noch keine einheitliche Position innerhalb der Regierung. Der Verteidigungsminister wolle das Mindestalter nicht auf 18 Jahre anheben, da dies auch die Bundesrepublik betreffen würde, in der es derzeit möglich sei, freiwillig bereits mit 17 Jahren zur Bundeswehr zu gehen. Die Bundesregierung unterstütze aber auf jeden Fall die Anhebung der Altersgrenze für eine Teilnahme von Kindern an Kampfhandlungen und an militärischen Organisationen.

Bündnis 90/Die Grünen gaben zu bedenken, daß bei einem Ausbau der Instrumente der MRK auch mehr Geld benötigt werde. Die Regierung solle erläutern, inwieweit für diese Ausgaben im kommenden Etat Zusatzmittel zu erwarten seien. Der Vertreter des AA betonte, seine Behörde sei für jede Unterstützung durch den Bundestag für ein Anheben des Etats dankbar. Das Ergebnis der bisherigen Haushaltsberatungen erfülle sein Amt allerdings nicht gerade "mit Freude".

In einer Pressemitteilung erklärte die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, Claudia Roth (B 90/Grüne), am darauffolgenden Tag, die Bundesregierung habe die Menschenrechte in das Zentrum ihrer Politik gestellt. Das bedeute, daß man ein besonderes Augenmerk auf die menschenrechtsrelevanten Haushaltsansätze legen müsse, damit neue Schutzinstrumente entwickelt und ausgebaut werden können, wie dies auch die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson, vorgeschlagen habe. Der deutsche Regelbeitrag zu UNICEF (UN-Kinderhilfswerk) und UNHCR (Hoher Flüchtlingskommissar der UNO) sei deutlich unter der Richtgröße des Pflichtbeitrages zum regulären UN-Haushalt. "Dies kann so nicht bleiben", betonte Roth.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9901/9901035a
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