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Juli 06/1999
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MINISTERIN ZUM GESRÄCH IM MENSCHENRECHTSAUSSCHUSS

Kooperation zwischen Geber­ und Nehmerländern intensivieren

(mr) Neben der Einhaltung der Menschenrechte muß auch die gute Regierungsführung (good governance) zu einem wesentlichen Element von Abkommen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) werden. Das legte die Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Heidemarie Wieczorek­Zeul (SPD), am 16. Juni im Ausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe dar.

Die Ministerin betonte die engen Beziehungen zwischen den Menschenrechten und der Entwicklungspolitik. Sie freue sich, daß der Menschenrechtsausschuß nun ein eigenständiger Ausschuß geworden sei. Ihr Ministerium sei jederzeit zu Kontakten und Hilfen bereit. Die enge Verzahnung von Menschenrechten und Entwicklungspolitik zeige sich daran, daß täglich etwa 40.000 Menschen wegen Verweigerung des Rechts auf Nahrung sterben müßten. 1997 – und das sei vor den Ereignissen im Kosovo gewesen – seien weltweit 22 Millionen Menschen auf der Flucht gewesen. Diese seien Opfer von Kriegen und Konflikten, die immer auch Vertreibungen und Menschenrechtsverletzungen bedeuteten.

Kriterien übernommen

Ihr Ministerium habe die Kriterien der alten Bundesregierung für Entwicklungspolitik uneingeschränkt übernommen. Es gebe Länder, in denen Menschenrechte verletzt würden und mit denen deshalb jegliche Beziehungen und/oder Hilfe abgebrochen wurde. Manchmal sei es aber sinnvoll, weiterhin Mittel der Technischen Zusammenarbeit (TZ) zur Verfügung zu stellen und nur die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) auszusetzen. Ziel bleibe es, der Bevölkerung in den jeweiligen Ländern zu helfen.

In diesem Zusammenhang müsse sich auch die NATO fragen, wie sie mit Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel der Türkei, umgehe. Menschenrechte müßten völkerrechtlich verbindlich umgesetzt werden. Dies gelte auch für NATO­Staaten. Mit Blick auf die Kampagne "Erlaßjahr 2000" erklärte Wieczorek­Zeul, ihr Ministerium und die gesamte Bundesregierung unterstütze diese Initiative, damit es den ärmsten Ländern ermöglicht werde, die Grundbedürfnisse ihrer Bevölkerung zu befriedigen und deren Bildung und Ausbildung zu gewährleisten.

Sehr wichtig sei in diesem Zusammenhang, daß es im Hinblick auf die bisherigen Anpassungsprogramme der internationalen Finanzinstitutionen wie Weltbank und Internationaler Währungsfonds eine Umorientierung bei den G7/G8­Staaten gebe. So strebten diese ein Entschuldungsprogramm in Kooperation mit den Geber­ und Nehmerländern und den internationalen Finanzinstitutionen an. Bislang hätten die Schuldnerstaaten uneingeschränkt die Auflagen der Anpassungsprogramme erfüllen müssen.

"Restriktiv" vorgehen

Besonders wichtig, so die Ministerin, sei zudem, daß sich die politischen Grundsätze im Bundessicherheitsrat, in dem auch sie Mitglied sei, so geändert hätten, daß bei den Überlegungen zu Waffen­ und Rüstungsexportgenehmigungen Menschenrechte und Nachhaltigkeit stärker betont würden. Es müsse gesehen werden, daß mit Waffenexporten Menschenrechtsverletzungen in Gang gesetzt würden. Deshalb müsse man bei Exportgenehmigungen "sehr restriktiv" vorgehen. Problematisch sei aber vor allem der illegale Transfer von Kleinwaffen, der massive Verletzungen des humanitären Völkerrechts zur Folge habe. Ein großes Problem stelle auch die Entwicklung dar, daß der Anteil der Nothilfe immer größer werde und dadurch Geld für andere Bereiche fehle. Anfang der achtziger Jahre habe der Anteil der Nothilfe bei zwei Prozent der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit gelegen. Jetzt belaufe er sich auf rund zehn Prozent. Die Sozialdemokraten interessiere vor allem, inwieweit es im Bereich der Menschenrechte auch Nichtregierungsorganisationen (NGO) gebe, deren Erfahrungen man nutzen könne. Im Bereich der Humanitären Hilfe gebe es bereits einen großen operativen Teil an NGO. Im Menschenrechtsbereich scheine es ein solches operatives Gefüge noch nicht zu geben. Die SPD­Fraktion wies zudem auf die Notwendigkeit hin, bei Regierungsverhandlungen auch in bilateralen Abkommen die Kriterien der Entwicklungszusammenarbeit umzusetzen und Festlegungen im Menschenrechtsbereich zu treffen. Die CDU/CSU erkundigte sich danach, inwieweit es Überlegungen gebe, wie man auf die Vermögen von herrschenden Clans zugreifen könne und die so gewonnenen Mittel für die Bevölkerung nutzen könne. Auch müsse sichergestellt werden, daß solche Clans nicht über die Beteiligung an Projekten der Entwicklungshilfe erneut an Gelder kommen können.

Die Freien Demokraten sprachen ebenso wie die SPD das geplante Weltbankprojekt für Tibet an, in dem die Chinesen planten, Mongolen und Chinesen in Tibet anzusiedeln. Von der Bundesregierung wollten die Liberalen wissen, inwieweit die Möglichkeit bestehe, dieses Projekt noch zu stoppen. Mit Blick auf Albanien und Mazedonien regten die Liberalen an, "Restriktiv" vorgehen darauf zu achten, daß beim Wiederaufbau der Länder diese nicht völlig verschuldet würden. Die PDS verwies auf die Probleme des Bundesministeriums für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das auf "dünnem Eis" wandere. Es bewege sich immer im Spannungsfeld der Kooperation mit den nationalen Regierungen einerseits und der Kooperation mit der Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) andererseits. Es sei noch längst nicht institutionalisiert, Menschenrechtspolitik grundsätzlich in Projekten mit einzubeziehen.

NGO unterstützen

Bündnis 90/Die Grünen regten an, bestimmte Klauseln und ein Monitoring in Abkommen frühzeitiger einzubringen, um mitgestaltend tätig werden zu können. Zur Frage der SPD nach den NGOs erklärte die Ministerin, die NGOs leisteten bereits jetzt einen Großteil der Menschenrechtsarbeit vor Ort. Es gehe eher darum, die Verbindung zwischen Menschenrechtsarbeit und (EZ) zu verstärken. Im übrigen seien die Menschenrechte auch Zielkriterien bei der bilateralen EZ, und schon jetzt könne Druck ausgeübt werden, indem nur noch Projekte der Technischen Zusammenarbeit genehmigt würden. Ein weiteres Druckmittel sei es, die Neuverhandlungen für FZ auszusetzen. Im "allerschlimmsten Fall" könne das Ministerium auch entscheiden, nur noch die NGO des jeweiligen Landes zu unterstützen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9906/9906025
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