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Oktober 08/1999
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An der Meisterprüfung im Handwerk weiterhin festhalten

(wi) Die Bundesregierung will die Empfehlung der Monopolkommission, die Meisterprüfung für die selbstständige Ausübung eines Handwerks abzuschaffen, nicht weiter verfolgen. Dies betont sie in ihrer Stellungnahme (14/1274) zum zwölften Hauptgutachten der Monopolkommission 1996/97 (13/11291, 13/11292).

Nach Abwägung der Vor­ und Nachteile, so die Regierung, komme sie zu dem Schluss, dass sich die Meisterprüfung bewährt habe. Sie teilt die von der Monopolkommission vertretene Auffassung, dass eine staatliche Überregulierung die Gründung neuer Unternehmen behindert und damit Beschäftigungsaufbau und Wirtschaftswachstum dämpft. Auch künftig würden Gesetze daraufhin überprüft, ob sie unangemessene Marktregulierungen beinhalten. Die Meisterprüfung bleibe zur Sicherung von Leistungsfähigkeit im Handwerk unerlässlich, so die Regierung. Die Regelbeschränkung der selbstständigen Handwerksausübung auf Meister sei mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar. Die Berufsfreiheit könne eingeschränkt werden, um Leistungsfähigkeit und Leistungsstand des Handwerks zu erhalten und dessen Ausbildungsleistungen, die der gesamten gewerblichen Wirtschaft zugute kommen, zu sichern.

Der Schutz des Einzelnen vor übermäßigen, unzumutbaren Belastungen durch die Meisterprüfung müsse durch eine möglichst verbesserte Aufnahmebewilligung im Sinne der Handwerksordnung gewährleistet sein, heißt es in der Stellungnahme. Das durch die Meisterprüfung vermittelte Fachwissen erhöhe die Leistungsfähigkeit erheblich. Der Meisterbrief bereite die Handwerker auf die Selbstständigkeit vor und fördere den Unternehmergeist. Dies sei ein maßgeblicher Grund dafür, dass die Insolvenzquote im Handwerk vergleichsweise niedrig sei. Der Meisterbrief werde in der EU als Gütesiegel akzeptiert.

Nachteile durch die verschärften Anforderungen an deutsche Handwerker im Wettbewerb mit Unternehmen aus der EU erwartet die Regierung nach eigenen Angaben nicht. Vielmehr wäre ein Wettbewerbsvorteil gefährdet, wenn man den Meisterbrief nicht mehr für die selbstständige Handwerksausübung voraussetzen würde, urteilt sie. Für die Ausweitung der Schattenwirtschaft kann der Meisterbrief nach Einschätzung der Regierung nicht verantwortlich gemacht werden. Der Preisvorsprung des "schwarzarbeitenden Gesellen" ergebe sich vor allem aus der Abgabenhinterziehung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9908/9908055b
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