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Oktober 09/1999
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Unionsantrag abgelehnt

(as) Das so genannte "630­DM­Gesetz" hat sein Ziel erreicht, die Zahl der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu reduzieren. Dies betonten die Bundesregierung und die SPD­Fraktion am 6. Oktober im Ausschuss für Tourismus. Der Ausschuss lehnte mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen einen Antrag der CDU/CSU­Fraktion ab, das Gesetz sowie die Neuregelung der Scheinselbstständigkeit zurückzunehmen (14/1005).

Nach Angaben der Sozialdemokraten sind bis Ende August 2,5 Millionen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse bei den Rentenversicherungsträgern angemeldet worden. Die Kündigungswelle sei nicht so groß gewesen, wie befürchtet wurde. 154.000 Vollzeitstellen seien neu angemeldet worden. Das Gesetz komme den Arbeitnehmern zugute, weil die Rentenversicherungsbeiträge dadurch wieder sinken könnten. Zur Neuregelung der Scheinselbstständigkeit gab die Fraktion an, die Konditionen für Existenzgründer seien hervorragend. Es seien langfristige Übergangsregelungen für sie beschlossen worden und es gebe einen Bestandsschutz für bereits Selbstständige.

Die CDU/CSU erklärte, ein Großteil der Beschäftigten im Dienstleistungssektor sei in die Schwarzarbeit abgewandert. Auch die F.D.P. sprach von einem "massiven Zug in die Schwarzarbeit". Dagegen sah die PDS in dem Gesetz einen wesentlichen Schritt zur Missbrauchsbekämpfung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909025b
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