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Oktober 09/1999
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JUGENTSCHUTZPROBLEMATIK IM AUSSCHUSS FÜR KULTUR UND MEDIEN

Möglichkeiten des gesetzlichen Jugendschutzes sind eingeschränkt

(fa) Ob und wie Jugendschutz künftig gewährleistet werden kann, hat am 29. September im Mittelpunkt der Diskussionen des Kulturausschusses gestanden. Ausgang der Erörterungen war der Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte hinsichtlich des Verkaufs in Geschäftsräumen (14/1105).

Sprecher aller Fraktionen betonten dabei, dass der Jugendschutz Priorität haben müsse. Ob dies aufrechterhalten werden könne, wurde im Ausschuss jedoch skeptisch beurteilt. So wurde aus der CDU/CSU vermerkt, dass dem Grundsatz, jugendgefährdende Sendungen dürften vor 23:00 Uhr nicht gesendet werden, die Feststellung gegenüber stehe: "23:00 Uhr ist es irgendwann überall auf der Welt".

Im Rahmen der Vernetzung und der satelitengestützten weltweiten Aussendungen seien solche klassischen Formen des Jugendschutzes, wie sie bisher gelten, kaum aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang verwies die F.D.P. darauf, dass einige Vorschriften hinsichtlich der Prüfpflicht auf allen Stufen des Verkaufs oder der Vermietung "völlig unrealistisch" seien.

Die PDS unterstützte Vorschläge der anderen Fraktionen, eine grundsätzliche Debatte über den Jugendschutz zu führen, dabei es aber nicht bei den Formalien zu belassen, sondern auch Inhalte von Sendungen und Angeboten mit einzubeziehen.

Dies berühre, so wurde von der sozialdemokratischen Fraktion betont, den Konflikt von Freiheit und Verantwortung. Die Abgeordneten verständigten sich darauf, eine Anhörung dazu durchzuführen und Wege aufzuzeigen, wie die Fähigkeit zur Selbstkontrolle gestärkt werden könne.

Der Bericht der Bundesregierung, der darauf hinweist, dass das Jugendschutzrecht dahingehend geändert werden solle, dass das Angebot von jugendgefährdenden Schriften oder anderen Medien lediglich in Teilen eines Geschäftes gehalten zu werden bräuchte, die von den anderen Geschäftsräumen abgetrennt sind, enthält auch Stellungnahmen der Bundesländer zum geltenden Recht. Daraus geht hervor, dass neun Länder eine Änderung des Jugendschutzes mit der Lockerung des bisherigen Rechts begrüßen würden, vier Länder das geltende Recht als ausreichend ansahen und zwei Länder keine Auskünfte über positive oder negative Erfahrungen mit dem geltenden Recht abgegeben hätten.

Im Ausschuss herrschte Einigkeit darüber, dass die größeren Gefahren für die Jugend über die frei zugänglichen internationalen Medien kämen, die mit den geplanten Gesetzesänderungen für Geschäftsräume nicht zu erfassen seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/1999/bp9909/9909026a
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