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Juli 07/2000
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PDS-ANTRAG

Keine Mehrheit für Erweiterung des Grundgesetzes

(fa) Auf Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (14/3761) hat der Bundestag am 6. Juli den Antrag der PDS "Ächtung der Gewalt in der Erziehung wirkungsvoll flankieren" (14/2720) abgelehnt. Die Fraktion forderte darin als flankierende gesetzliche Regelung unter anderem, Rechte für Kinder und Jugendliche im Grundgesetz (GG) zu verankern, um ihre Stellung als Grundrechtsträger und eigene Rechtspersönlichkeit zu stärken. Hierzu sollte Artikel 6 GG (Ehe, Familie, nichteheliche Kinder) unter anderem um das Recht des Kindes auf Entwicklung und Entfaltung seiner Persönlichkeit erweitert werden.

Weiter sah der Antrag vor, Kindern mit vollendetem zwölften Lebensjahr ein Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuräumen und Jugendlichen ab 16 eine Wohnungsanmietung zu ermöglichen. Die Fraktion forderte verstärkte Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte, ein einheitliches, kostenloses sozialpädagogisches Notruf- und Beratungssystem sowie gesetzliche Regelungen zur Verbesserung des rechtlichen Schutzes vor häuslicher Gewalt. Sichergestellt werden sollen auch therapeutische und heilpädagogische Betreuung.

Flankierende Maßnahmen

SPD und Bündnis 90/Die Grünen verwiesen darauf, dass der von ihnen vorgelegte Gesetzentwurf zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung (14/1247) bereits verschiedene flankierende Maßnahmen vorsehe. So sei etwa eine Einführungskampagne mit einem Volumen von 2,7 Millionen DM geplant. Der Gesetzentwurf wurde ebenfalls am 6. Juli vom Bundestag verabschiedet.

Von Seiten der CDU/CSU wurde die Notwendigkeit flankierender Maßnahmen unterstrichen. Erforderlich seien eine Aufklärungskampagne sowie verstärkte Aktivitäten in der Kinder- und Jugendhilfe.

Nach Ansicht der Freien Demokraten sind die begleitenden Maßnahmen so wichtig wie das Gesetz selbst. Die unterbreiteten Vorschläge seien aber noch nicht ausreichend und nicht einfallsreich genug, so die Liberalen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007021a
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