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Juli 07/2000
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BUNDESERZIEHUNGSGELDGESETZ WIRD GEÄNDERT

Verbesserungen für junge Familien beschlossen

(fa) Der Bundestag hat am 7. Juli den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes (14/3553) in geänderter Fassung verabschiedet. Er folgte damit einer Empfehlung des Familienausschusses (14/3808) vom 5. Juli. Ein wortgleicher Entwurf von SPD und Bündnisgrünen (14/3118) wurde für erledigt erklärt.

Ziel der Gesetzesänderung sind strukturelle Verbesserungen bei Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub einschließlich einer erleichterten Teilzeitarbeit während dieser Zeit. Nach dem vorliegenden Entwurf soll die seit 1986 unveränderte Einkommensgrenze ab dem siebten Lebensmonat des Kindes je nach Familiengröße um rund zehn bis zwölf Prozent steigen. Sie erhöht sich damit für Eltern mit einem Kind von 29.400 DM auf 32.200 DM (für Alleinstehende mit einem Kind von 23.700 auf 26.400 DM). Der Kinderzuschlag für jedes weitere Kind soll stufenweise auf 6.140 DM ab 2003 steigen. Neben dem monatlichen Regelbetrag von 600 DM Erziehungsgeld bis zum zweiten Geburtstag des Kindes sieht der Gesetzentwurf alternativ ein budgetiertes Erziehungsgeld von 900 DM monatlich im ersten Lebensjahr des Kindes und unter Verzicht auf einen Teil des sonstigen Gesamtbetrages vor.

Weiter ist ein Rechtsanspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit geplant. Eltern sollen den Erziehungsurlaub künftig ganz oder zeitweise auch gemeinsam nehmen können. Daneben soll die Möglichkeit geschaffen werden, bis zu zwölf Monate des Erziehungsurlaubs auch noch bis zum achten Geburtstag zu nehmen, vorbehaltlich der Zustimmung des Arbeitgebers.

Arbeitszeit reduzieren

Auf Vorschlag sowohl der Koalition als auch der CDU/CSU-Fraktion beschloss der Ausschuss, die zulässige Arbeitszeit während des Erziehungsurlaubs von 19 auf 30 Stunden zu erhöhen. Aufgrund weiterer Änderungen, die SPD und Bündnis 90/Die Grünen durchsetzten, kann etwa der Erziehungsurlaub auf bis zu vier statt bisher drei Teilabschnitte verteilt oder die Entscheidung für das budgetierte Erziehungsgeld "in Fällen besonderer Härte" revidiert werden. Die Bundesregierung wird zudem verpflichtet, bis zum 1. Juli 2004 einen Bericht über die Auswirkungen der Regelungen zu Erziehungsurlaub und Teilzeitarbeit vorzulegen. Ferner soll der Begriff "Erziehungsurlaub" durch den Begriff "Elternzeit" ersetzt werden.

Die in einem Entschließungsantrag der CDU/CSU (14/3842) genannte Formulierung "Familienzeit" fand ebenso wenig Zustimmung wie der Antrag der F.D.P. (14/3192), den Begriff "Erziehungszeit" zu wählen.

Änderungen nicht weit genug

Die SPD bezeichnete das Gesetz als "wesentliches Kernstück" in der Familienpolitik, das einen "Paradigmenwechsel" darstelle. Nach Ansicht der Bündnisgrünen trägt es dazu bei, die partnerschaftliche Betreuung der Kinder zu gewährleisten, und kommt insbesondere den Vätern entgegen. Die Union kritisierte die Änderungen als nicht weitgehend genug und plädierte für eine Streichung der Budget-Regelung sowie eine Dynamisierung der Freibeträge. Einen dazu von ihr eingebrachten Änderungsantrag (14/3838) hat das Plenum abgelehnt.

Die F.D.P. befürchtet aufgrund des Gesetzes eine Verschlechterung der Beschäftigungsmodalitäten von Frauen in der Wirtschaft. Solche "Schutzgesetze" könnten sich auch in "Beschäftigungsfallen hineinsteigern". Die PDS stellte fest, dass das Gesetz das Problem der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nicht löse. Es sei ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, um Frauen aus dem Beruf zu drängen. Dem wurde von Seiten der Koalition und der Regierung energisch widersprochen.

Die im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf beratenen Anträge der PDS "Ausbau eines bedarfsgerechten und öffentlich geförderten Betreuungs- und Freizeitangebotes für Kinder bis zu 14 Jahren" (14/2758) und "Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung für Frauen und Männer" (14/2759) lehnte der Bundestag ab.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2000/bp0007/0007021b
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