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Januar 01/2001
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GEPLANTE FUSION VON KFW UND DEUTSCHER AUSGLEICHSBANK

Folgen für den Mittelstand unterschiedlich bewertet

(fi) Die beiden Förderinstitute des Bundes, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Deutsche Ausgleichsbank (DtA), haben am 17. Januar einen Vertrag unterschrieben, demzufolge die Refinanzierung auf dem Kapitalmarkt für beide Häuser künftig allein von der KfW vorgenommen wird. Dies berichtete der Vorstandssprecher der KfW, Hans Reich, am gleichen Tag im Finanzausschuss.

Das Bundeskabinett hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass die KfW die DtA zu 100 Prozent übernehmen soll. Nach den Worten Reichs werde jetzt über einen Unternehmensvertrag zwischen beiden Instituten gesprochen, um sicherzustellen, dass die DtA wie vorgesehen die Gründer- und Mittelstandsbank des Bundes wird. Die Gespräche dazu sollen am 7. Februar aufgenommen werden, sagte Reich. Parallel würden Verhandlungen über den Kaufpreis und den Kaufvertrag geführt.

Nach Darstellung der Bundesregierung haben die mit der Ermittlung des aktuellen Unternehmenswerts der DtA beauftragten beiden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ihre Arbeiten vor Ort abgeschlossen. Der zum Stichtag 31. August 2000 ermittelte Unternehmenswert dürfte nach Darstellung der Regierung deutlich über dem eines Wertgutachtens aus dem Jahre 1997 in Höhe von rund 2,7 Milliarden DM liegen.

Förderung vereinfachen

Ziel der Bundesregierung ist es den Angaben zufolge, die Förderlandschaft zum Nutzen der mittelständischen Wirtschaft einfacher und transparenter zu gestalten und Überschneidungen zwischen den beiden öffentlich-rechtlichen Förderinstituten zu beseitigen. Zugleich sollen Möglichkeiten zur Kostensenkung (Synergien) genutzt werden, die wiederum der mittelständischen Wirtschaft zugute kommen.

Meinungsunterschiede bestehen nach Regierungsangaben noch über die von der KfW geforderten Einflussrechte auf die DtA. Die KfW bestehe darauf, die Leitlinien der Geschäftspolitik der DtA mitzubestimmen und diese einheitliche Leitung in dem abschließenden Vertrag zu dokumentieren. Die Weisungsrechte seien für die KfW Voraussetzung für die "optimale Hebung von Synergien". DtA-Vorstandssprecher Hans Koban zufolge ist die Hilfe der KfW erforderlich, um die DtA wie vorgesehen zur Gründer- und Mittelstandsbank des Bundes auszubauen. Da das Mittelstandsprogramm der KfW mit einem Volumen von 8 Milliarden DM auf die DtA übertragen werde, entstehe ein "Transfersaldo" in dieser Höhe.

Die DtA würde eine Kapitalzufuhr begrüßen, so Koban, es seien jedoch auch andere Möglichkeiten denkbar. Ihre erfolgreiche Mittelstandsförderung werde die Ertragslage der KfW belasten. Zusammen mit der KfW und dem Bundeswirtschaftsministerium müsse das jährliche Zinsverbilligungsvolumen geklärt werden. Grenzen sieht Koban da, wo die Selbstständigkeit der DtA berührt wird.

"Finanzminister als Gewinner"

Die CDU/CSU-Fraktion erinnerte im Finanzausschuss daran, dass die "einverleibte Tochter" weisungsgebunden sei. Es werde Maßnahmen geben, die Spareffekte zugunsten der KfW nötig machten. Dies ginge zulasten der Mittelstandsförderung. Gewinner sei der Bundesfinanzminister, der rund 1,5 Milliarden DM für den Haushalt vereinnahmen könne. Zwar ließen sich Synergieeffekte von 150 bis 200 Millionen DM jährlich erzielen, so die Union, doch müsse die KfW den Kaufpreis finanzieren. Die Refinanzierungskosten betrügen allein 150 Millionen DM, so dass die Synergieeffekte darin aufgingen.

Dem hielt Hans Reich entgegen, dass der Mittelstand profitieren werde. Die Kreditverfahren müssten schlanker und die Transaktionskosten für die Banken niedriger werden. Wenn es eine gemeinsame Beratungsplattform gebe, fielen Investitionskosten nur einmal an. Koban fügte hinzu, die DtA werde ein kundenorientiertes, bedarfsgerechtes und schlankes Programm anbieten. Die SPD empfahl, die Argumentation der beiden Bankenvertreter durch Zahlen zu untermauern, um eine "Legendenbildung" zu vermeiden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101057a
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