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Januar 01/2001
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Am Ziel des "Girokontos für alle" festhalten

(fi) Aufgabe aller Kreditinstitute ist es, die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr ohne Diskriminierung zu ermöglichen. Dies hat der Finanzausschuss am 24. Januar festgestellt, als er einen Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zu dem Bericht der Bundesregierung "Girokonto für jedermann" (14/3611) mit der Koalitionsmehrheit gegen das Votum von CDU/CSU und F.D.P. bei Enthaltung der PDS annahm. Damit werde auch der Armut vorgebeugt, so SPD und Bündnisgrüne.

Die vor einigen Jahren ergangene Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses des deutschen Bankgewerbes zum "Girokonto für jedermann" habe in vielen Fällen dazu geführt, dass ein Girokonto eingerichtet worden sei. Der Ausschuss äußerte die Erwartung, dass die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute "ihrer besonderen Verantwortung in diesem Bereich nachkommen".

Der Regierungsbericht, den der Ausschuss zur Kenntnis nahm, weist nach Einschätzung des Ausschusses aus, dass die Empfehlung bei einigen Fallgruppen, die nicht als Einzelfälle zu werten seien, noch nicht zu befriedigenden Ergebnissen geführt habe.

"Beschwerdestellen sinnvoll"

Dabei gehe es vor allem um 90.000 Bezieher von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe sowie um 70.000 Bezieher von Kindergeld. Betroffen davon sei auch eine erhebliche Zahl von Sozialhilfeempfängern, vor allem im Hinblick auf die Regelung der Pfändungsfreiheit. Ebenso sei ein Personenkreis tangiert, der von der Arbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung der Verbände" als problematisch herausgestellt worden sei, und schließlich gehe es um Fälle von Mehrfachpfändungen.

Der Finanzausschuss sieht in der Einrichtung von Beschwerdestellen einen "sinnvollen Beitrag", das Ziel eines "Girokontos für jedermann" umfassender zu erreichen. Daher sollte die Regierung alle zwei Jahre über die Umsetzung der Empfehlung berichten und prüfen, ob eine gesetzliche Regelung notwendig ist.

Die Regierung sollte auch das Problem der so genannten "Mehrfachpfändungen" in die Überlegungen zur Neuregelung der Pfändungsfreigrenzen einbeziehen, heißt es in dem Antrag.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0101/0101057b
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