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Mai 05/2001
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ANTRÄGE DER CDU/CSU

EU-Richtlinien zur Asylregelung und zum Flüchtlingszustrom ändern

(in) Zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion sind am 18. Mai zur Beratung an den Innenausschuss überwiesen worden. Darin wird die Regierung aufgefordert, von der EU-Kommission die Überarbeitung von Richtlinienvorschlägen zu Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen (14/5754) und zu Mindestnormen in Asylverfahren (14/5759) einfordern.

Grundsätzlich sei dem Ziel des Richtlinienvorschlages, harmonisierte Mindestnormen für effektive, gerechte und zügige Asylverfahren festzulegen, zuzustimmen, so die Union. In der vorliegenden Form werde der Vorschlag diesem Anspruch jedoch nicht gerecht, erklärt die Fraktion. Vielmehr würden viele bereits erreichten, wesentlichen Regelungen der Asylrechtsreform des Jahres 1993 zur Zuzugssteuerung, Straffung und Vereinfachung der Verfahren rückgängig gemacht. Dies betreffe vor allem die Drittstaaten-, Flughafen- und die Herkunftsstaatenregelung, die das Bundesverfassungsgericht 1996 für verfassungsgemäß erachtet und für europatauglich erklärt habe.

Rückschritte befürchtet

Der vorliegende Entwurf hätte sonst auch zur Folge, dass mit einer Rückkehr zur Einzelfallprüfung die Wirkung der Drittstaatenregelung aufgehoben würde. Die Durchführung bei Flughafenverfahren und Herkunftsstaatenregelung werde nach den neuen Richtlinien erschwert oder verzögert, ohne eine Verbesserung für die Betroffenen zu erreichen. Beeinträchtigungen gebe es auch bei der erreichten Straffung des Instanzenzuges oder der zügigen Abwicklung von Folgeverfahren. Eine Modernisierung des Richtlinienentwurües müsse den aktuellen Problemen der Hauptaufnahmestaaten Rechnung tragen. Weiteren Änderungsbedarf gebe es zudem für die EU-Richtlinie über "Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen" (14/5754). Auch hier sei von der EU-Kommission eine Überarbeitung einzufordern, um Belastungen, die mit der Flüchtlingsaufnahme und den Folgen verbunden sind, ausgewogener zu verteilen.

Bei Massenfluchtsituationen durch Krieg, Bürgerkrieg oder systematische Menschenrechtsverletzungen wären die Asylsysteme der Aufnahmestaaten häufig überfordert und Einzelfallprüfungen das falsche Instrument. Der Schutz von Flüchtlingen, von denen viele nicht unter den Flüchtlingsbegriff der Genfer Konvention fielen, sei eine europäische Aufgabe geworden, die europäische Solidarität erfordere. Das Anliegen des Richtlinienvorschlags, mit einer EU-weiten Regelung auf Massenflucht rasch reagieren zu können, werde begrüßt, doch müsse klargestellt werden, dass die Aufnahme vorübergehend und das Instrument rückkehrorientiert sei.

Vordergründige Zielsetzung

Zu überarbeiten sei auch der geplante Verzicht auf einstimmigen Ratsbeschluss. Dies würde zu erheblichen Problemen führen, wenn sich Flüchtlinge bereits im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates befänden und andere Staaten die Feststellung von Massenzustrom und Solidarausgleich verweigerten. Kritisiert wird das Prinzip der "doppelten Freiwilligkeit". Damit könnten die Flüchtlinge sich auf die Staaten verteilen, die sie aufnehmen wollen oder in denen sie sich aufhalten wollen. Stattdessen sollten Aufnahme und Solidarausgleich durch ein objektives Quotensystem vorgenommen werden, das gesellschaftliche und soziale Aufnahmekapazitäten der Mitgliedstaaten berücksichtige.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105062a
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