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Mai 05/2001
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PDS-INITIATIVE

EU-Mindeststandards bei Asylverfahren sind ein wichtiger Schritt

(in) Als richtigen Schritt für wirksamen Flüchtlingsschutz in Europa bezeichnet die PDS in einem Antrag (14/6050) den EU-Richtlinienvorschlag zum Asylverfahren.

Der Antrag wurde nach gemeinsamer Diskussion mit den beiden Unionsanträgen am 18. Mai an den Innenausschuss überwiesen. Nach Vorstellung der PDS soll die Regierung darauf hinwirken, das Recht von Asylsuchenden auf Asylverfahren innerhalb der EU ausdrücklich sicherzustellen.

Ergänzend zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und der Genfer Flüchtlingskonvention müsse Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, der den Schutz vor Folter und vor anderen unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlungen oder Strafen anführt, zur Grundlage gemacht werden.

Transparenz herstellen

Es sei zu verhindern, dass Regelungen festgeschrieben würden, die die Zulässigkeit eines Asylantrages von einer bestimmten Frist bei der Antragstellung abhängig machen.

Auch müsse Asylsuchenden die Möglichkeit eingeräumt werden, die Pauschalvermutung zu widerlegen, dass ein Drittstaat, über den sie eingereist sind, für sie sicher sei. Über Beratungsergebnisse soll zeitnah informiert werden.

Die PDS erklärt, der EU-Entwurf sei auch wichtig, um bisher durch Ministerialbürokratie geprägte und von der Öffentlichkeit ausgeschlossene Entscheidungsprozesse im Ausländer- und Asylrecht auf EU-Ebene transparent werden zu lassen.

Erinnert wird an die EU-Ratssitzung in Tampere, bei der die unbedingte Achtung des Rechts auf Asyl bekräftigt und das Ziel eines gemeinsamen Asylsystems auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention betont worden sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105062b
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