GESETZENTWURF
Telefonverbindungen offen legen
(re) Strafverfolgungsbehörden soll es auch nach Ablauf dieses Jahres möglich sein, Auskunft über Telekommunikationsverbindungen zu verlangen. Dies sieht ein von der Bundesregierung vorgelegter Gesetzentwurf (14/7008) zur Änderung der Strafprozessordnung vor.
Darin heißt es, die bisherige Regelung laufe zum 31. Dezember dieses Jahres aus. Sie habe sich insbesondere bei der Beschaffung von Beweismitteln, zur Bestimmung eines Standortes des Beschuldigten zur Tatzeit oder zur Ermittlung seines gegenwärtigen Aufenthaltsortes als wichtiges Ermittlungsinstrument erwiesen. Die Auskunftsanordnung sei wichtig, um Datennetzkriminalität zu bekämpfen. Deshalb solle diese Ermittlungsmaßnahme den zuständigen Behörden weiter zur Verfügung stehen.