BESCHLUSS DES BUNDESTAGES
Gleichberechtigung von Frauen und Männern durchsetzen
(fa) Der Bundestag hat auf Empfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (14/6898) am 11. Oktober den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern (Gleichstellungsdurchsetzungsgesetz –14/5679) in der vom Ausschuss geänderten Fassung angenommen. Der vierte Bericht der Bundesregierung über die Förderung der Frauen im Bundesdienst für den Berichtszeitraum 1995 bis 1998 (14/5003) wurde zur Kenntnis genommen.
Zugestimmt hat das Plenum auch einer Entschließung der Koalitionsfraktionen (14/7074), mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, unverzüglich einen Gesetzentwurf für die Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundeswehr zu erarbeiten und dem Bundestag vorzulegen.
Nach Regierungsangaben hat das seit 1994 geltende "Frauenfördergesetz" das verbindliche Staatsziel der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern nicht erreicht. Bis heute seien Frauen trotz gleichwertiger Qualifikation in der Bundesverwaltung insbesondere im höheren Dienst und in Leitungsfunktionen stark unterrepräsentiert.
Das alte Frauenfördergesetz soll deshalb aufgehoben und durch ein Bundesgleichstellungsgesetz ersetzt werden mit dem Ziel, die tatsächliche Gleichstellung im öffentlichen Dienst des Bundes entscheidend voranzubringen. Es sieht insbesondere die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen mit gleicher Qualifikation im Falle ihrer Unterrepräsentanz sowie konkrete Benachteiligungsverbote vor. Die Position der Gleichstellungsbeauftragten wird gestärkt, die Vorgaben für die Gleichstellungspläne werden verbindlicher und konkreter gestaltet.
Verbesserungsvorschläge aufgenommen
Zum Gesetzentwurf lagen dem Ausschuss Änderungsanträge der Koalition, der CDU/CSU und der FDP vor. So schlugen SPD und Bündnisgrüne neben redaktionellen Änderungen unter anderem vor, einen Absatz zur Möglichkeit der Wahlanfechtung und zur Neubestellung einer Gleichstellungsbeauftragten bei vorzeitigem Ausscheiden oder nicht nur vorübergehender Verhinderung der amtierenden einzufügen. Auch sollen sich Gleichstellungsbeauftragte ohne Einhaltung des Dienstwegs direkt an das zuständige Ministerium wenden können sowie die Möglichkeit erhalten, bei erfolglosem Einspruch das Verwaltungsgericht anzurufen.
Fortbildungsangebote zu Gleichstellungsfragen
Gebilligt wurden auch der Unionsvorschlag zu Gunsten von Fortbildungsmöglichkeiten zu Fragen der Gleichstellung sowie der FDP-Vorschlag, den besonderen Belangen Behinderter Rechnung zu tragen. Dem Antrag der Union auf Rederecht der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalvertretungen folgte der Ausschuss insofern, als in die Beschlussempfehlung die Aufforderung an die Regierung aufgenommen wurde, diese Regelung bei der Reform des Personalvertretungsgesetzes mit zu erfassen.
Die FDP hatte sich in weiteren Anträgen, die keine Mehrheit fanden, dagegen gewandt, privatisierte ehemalige Bundesunternehmen dem Geltungsbereich des Gesetzes zu unterwerfen, das Amt nur von Frauen bekleiden und wählen zu lassen oder in Ermangelung freiwilliger Kandidatinnen zwangsweise eine Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen. Außerdem trat sie dafür ein, Fortbildungen auch während Beurlaubungen für die Familienarbeit zuzulassen.