AU-PAIRS
Von Sozialversicherung befreien
(as) Nach dem Willen einiger Abgeordneter von CDU/CSU, FDP und PDS sollen Au-Pairs von der Sozialversicherungspflicht befreit werden. In einem Gruppenantrag (147098) heißt es, Au-pair-Aufenthalte würden als wichtiges Kulturgut anerkannt, das dem internationalen Jugendaustausch und der Verständigung und Kontaktpflege unter den Nationen diene. Da die Kinder in Privathaushalten betreut würden, fördern Au-pairs nach Überzeugung der Parlamentarier die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Bundesanstalt für Arbeit plane, ab Herbst nahezu alle Au-pair-Aufenthalte als sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse einzustufen. Gastfamilien erhielten damit Arbeitgeberstatus, die Au-pairs würden Arbeitnehmer. Dadurch kommen den Angaben zufolge auf die Gastfamilien monatliche Mehrkosten in Höhe von 450 DM bis 580 DM für die Sozialversicherungen zu.