Zinseinkünfte korrekt erfassen
(fi) Keine Mehrheit im Bundestag hat am 19. Oktober ein Antrag der PDS-Fraktion (14/4882) gefunden, die Steuerhinterziehung "wirksam zu bekämpfen". Das Parlament schloss sich dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/6438) an.
Die PDS hatte gefordert, das so genannte "Bankgeheimnis" in der Abgabenordnung aufzuheben. Danach dürfen Guthabenkonten und Depots, bei deren Errichtung eine Legitimationsprüfung vorgenommen worden ist, bei einer steuerlichen Außenprüfung bei der Bank nicht festgestellt oder abgeschrieben werden.
Im Ausschuss hatten SPD und Bündnisgrüne betont, die korrekte Erfassung von Zinseinkünften gehöre zu einem gerechten Steuersystem. Eine entsprechende Regelung sollte allerdings europaweit einheitlich erfolgen. Die PDS argumentierte, die Diskrepanz zwischen den jährlich anfallenden Guthabenzinsen und den steuerlich erklärten Zinseinkünften sei mit Sparerfreibeträgen nicht zu erklären.