PETITIONSAUSSCHUSS WAR SICH EINIG
Bessere Unterstützung bei der häuslichen Pflege
(pt) Für eine bessere finanzielle Unterstützung bei der häuslichen Krankenpflege hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Deshalb beschloss er am 17. Oktober einvernehmlich, die Eingabe dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) "zur Erwägung" zu überweisen.
Mit ihrer Eingabe wollte die Petentin erreichen, dass die private Pflegeversicherung ihrem Mann neben Leistungen der Pflegestufe III auch Leistungen nach der sogenannten Härtefallregelung zuerkennt. Dabei verwies sie auf den ausgeprägten Hilfebedarf ihres Ehemannes. Die zeitaufwendige Pflege beginne um 5.30 Uhr mit dem Absaugen von Sekreten und dem Wechseln der Windeln, der Körperpflege und der Verabreichung der Sondennahrung. Diese Tätigkeiten wiederholten sich im Laufe des Tages bis gegen 23.00 Uhr, so die Petentin.
Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (BAV) erklärte in seiner Stellungnahme, dass das private Pflegeversicherungsunternehmen vor einer eigenen Stellungnahme eine von ihrem Ehemann ausgestellte Vollmacht für die Petentin verlange. Dazu sei diese aber offenbar wegen der Krankheit nicht mehr in der Lage. Trotzdem habe das private Versicherungsunternehmen mitgeteilt, dass es zusätzliche Leistungen nach der so genannten Härtefallrichtlinie ablehne, weil die Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Diese wären unter anderem dann erfüllt, wenn die Pflege durch zwei Personen zu erfolgen hätte.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses wiesen darauf hin, dass sie sich aus Gründen des Datenschutzes kein eigenes Meinungsbild über den Sachstand der erstellten Gutachten machen könnten.
Wegen der "eindruckvollen Schilderung" der Petentin hatten die Abgeordneten jedoch keine Zweifel, dass hier ein ungewöhnlich hoher Pflegeaufwand notwendig sei und deshalb auch die Härtefallrichtlinie greifen solle.