Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 11/2001 >
11/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

HAUSHALTSBERATUNGEN ABGESCHLOSSEN

Die Ausgaben des Bundes werden 2002 insgesamt 247,5 Milliarden € betragen

(hh) Der Bund kann im kommenden Jahr insgesamt über 247,5 Milliarden € (2001: 243,88 Milliarden €) verfügen. Dies beschloss der Bundestag nach viertägigen Parlamentsberatungen am 30. November. Für den Etat stimmten in namentlicher Abstimmung 313 Abgeordnete; 276 lehnten ihn bei einer Enthaltung ab. Das Parlament folgte damit Empfehlungen des Haushaltsausschusses (14/7301-14/7323).

Insgesamt sollen die Ausgaben somit um 1,5 Prozent gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr ansteigen. Da im Regierungsentwurf (14/6800) noch 247,8 Milliarden € vorgesehen waren, hat der Haushaltsausschuss in seinen insgesamt sechswöchigen Beratungen 300 Millionen € eingespart.

Die Nettokreditaufnahme beläuft sich, wie im Regierungsentwurf vorgesehen, auf 21,07 Milliarden €. Die Steuereinnahmen sollen im kommenden Jahr 199,24 Milliarden € betragen. Das sind 5 Milliarden € weniger als im Regierungsentwurf vorgesehen. Die sonstigen Einnahmen sollen dagegen um 4,7 Milliarden € auf 27,2 Milliarden € (Regierungsentwurf: 22,5 Milliarden €) steigen. Davon sollen 2,75 Milliarden € aus Privatisierungserlösen kommen. Dazu gehören nicht die Erlöse, die in die Postbeamtenversorgungskasse fließen.

Der größte Einzeletat bleibt der Haushalt des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung mit 92,18 Milliarden €. Ihm folgt die Bundesschuld mit 41,17 Milliarden € und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, das im kommenden Jahr über 26,37 Milliarden € verfügen kann. Das Bundesministerium der Verteidigung kann 2002 insgesamt 23,62 Milliarden € ausgeben. Die bereitgestellten 1,47 Milliarden € zur Terrorismusbekämpfung sind im Einzelplan der allgemeinen Finanzverwaltung etatisiert.

Nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit ihrem Änderungsantrag (14/7683), in dem sie forderte, Planstellen vor allem beim Grenzzolldienst, beim Bundesgrenzschutz, beim Bundeskriminalamt, im Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminalamt von Einsparungen auszunehmen. Die PDS forderte dies nur für das Zollkriminalamt (14/7643). Erfolglos blieben auch Entschließungsanträge der CDU/CSU (14/7590, 14/7591, 14/7592, 14/7594,14/7663), der FDP (14/7625, 14/7626, 14/7650,14/7651) und der PDS (14/7576,14/7698).

Der Bundesrat hatte laut einer Unterrichtung (14/7537) keine Einwendungen gegen das Haushaltsgesetz 2002 erhoben. Den Finanzplan des Bundes für die Zeit von 2001 bis 2005 (14/6801) nahm der Bundestag am 29. November zur Kenntnis (14/7324).

Geplante Ausgabenentwicklung 2002 gegenüber 2001 in Prozent (PDF-Datei).

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0111/0111022a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion