Deutscher Bundestag
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01/2002
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Gender-Mainstreaming bei der Gesundheitsversorgung berücksichtigen

(ge) Bei allen Fördervorhaben im Gesundheitswesen sollen geschlechtsbezogene Aspekte berücksichtigt werden und bei der Förderentscheidung über Projektanträge generell das Bewertungskriterium "Berücksichtigung frauenspezifischer Belange" berücksichtigt werden. Dies beschloß der Bundestag am .31. Januar mit den Stimmen der Koalition und der PDS bei Ablehnung der Union, indem er einen entsprechenden Antrag der Koalition (14/3858,14/7889) annahm. Danach soll sich die Regierung dafür einsetzen, den komplexen Zusammenhang zwischen Gesundheit und Krankheit und sozialer Lage und Lebensphasen bei Mädchen und Frauen gezielt zu erforschen.

Mit den Stimmen der SPD bei Enthaltung von Bündnisgrünen und PDS wurde ein Antrag der CDU/CSU (14/7381) zurückgewiesen. Die Fraktion hatte gefordert, ein flächendeckendes, qualitätsgesichertes, fachübergreifendes Brustkrebs-Früherkennungskonzept auch ohne Vorliegen von Symptomen in Deutschland zu fördern. Auch sollte eine Screening-Mammographie eingebettet in ein interdisziplinäres Früherkennungskonzept gefördert und eingeführt werden.

Die Koalition erklärt, Therapien, Studien und Diagnoseformen in der Bundesrepublik gingen immer noch einseitig von männlichen Lebenssituationen aus, obwohl Männer eine durchschnittlich sieben Jahre kürzere Lebenserwartung hätten. Die Behauptung, dass Fortschritte in der Medizin und in der Medizintechnik Männern und Frauen grundsätzlich gleichermaßen zugute kämen, sei falsch. Nach Überzeugung der CDU/CSU basiert der Koalitionsantrag auf überholten wissenschaftlichen Erkenntnissen und würde keine konkrete Antwort auf die wichtigsten gegenwärtigen Herausforderung frauenspezifischer Gesundheitsprobleme geben. Die FDP gab zu Bedenken, dass eine geschlechtsspezifische Differenzierung in der Gesundheitsversorgung gleichzeitig die Gefahr berge, dass Vorurteile gegenüber Frauen verstärkt würden. Für die PDS steht fest, dass es an geschlechtsspezifischer Forschung fehle und es nicht genügend nach Alter und Geschlecht aufgeschlüsselte Daten gebe.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201040b
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