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01/2002
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Die Auswirkungen von Luftschadstoffen verringern

(um) Die Bundesregierung will die schädlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt verringern. Dazu hat sie eine 22. Verordnung "zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (14/7831) vorgelegt.

Erreichen will sie dieses Ziel durch die Verpflichtung der Länder, "anspruchsvolle Immissionswerte" einzuhalten und die Luftqualität dort, wo sie bereits gut ist, möglichst zu erhalten. Darüber hinaus wird eine umfassende Unterrichtung der Bevölkerung über die aktuelle Luftbelastung, deren Bewertung im Hinblick auf die Immissionswerte und über Sanierungsmaßnahmen gefordert. In der Verordnung werden die Anforderungen der EU-Richtlinien zur Luftreinhaltung rechtsverbindlich festgelegt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201062b
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