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01/2002
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Abkommen über Fledermäuse ändern

(um) Das Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa soll nach einem Beschluss der dritten Vertragsstaatenkonferenz geändert werden. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung soll diese Änderungen ermöglichen (14/7980). Danach werden die Fledermausarten in einer neuen Anlage erfasst, welche die Zustimmung für künftige Änderungen in einem vereinfachten Verfahren ermöglicht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201062c
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