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02/2002
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GEGEN DAS VOTUM VON CDU/CSU UND PDS

Zuwanderungsgesetz bei Enthaltung der FDP mehrheitlich beschlossen

(in) Mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen hat der Bundestag am 1. März die wortgleichen Gesetzentwürfe der Bundesregierung (14/7987,14/8046) und der Koalitionsfraktionen (14/7387) zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von EU-Bürgern und Ausländern in geänderter Fassung angenommen.

In namentlicher Abstimmung votierten 320 Abgeordnete für und 225 gegen das Gesetz; 41 enthielten sich. CDU/CSU und PDS lehnten das Gesetz bei Enthaltung der FDP ab. Grundlage waren ein Beschluss des Innenausschusses vom 27. Februar (14/8395,14/8414), in den von SPD und Bündnisgrünen beantragte Änderungen aufgenommen worden waren, sowie Berichtigungen der Ausschussempfehlung, die im Plenum vorgetragen wurden.

Regelung nach dem "Zweck"

Kern des Zuwanderungsgesetzes ist ein neues Aufenthaltsgesetz, das die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern nach ihrem Zweck (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, humanitäre Gründe, Familiennachzug) statt wie bisher nach Aufenthaltstiteln neu regelt. Die Zahl der Aufenthaltstitel wird reduziert.

Der Aufenthalt zu Erwerbszwecken wird darüber hinaus bedarfsabhängig und branchenübergreifend geregelt. Die Zuwanderung einer ausgewählten und begrenzten Zahl von Personen wird zugelassen. Die Rechte und Pflichten der Ausländer im Hinblick auf ihre Eingliederung werden geregelt, die Asylanerkennungsverfahren und Rückkehr ausreisepflichtiger Personen beschleunigt.

Das Gesetz fasst zudem das Aufenthaltsrecht für EU-Bürger zusammen; die Aufenthaltsgenehmigungspflicht entfällt. Schließlich werden einige Zuständigkeiten von Bundesbehörden bei Einreise, Aufenthalt und Integration von Ausländern bei einem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gebündelt. Im Innenausschuss hatten die Koalitionsfraktionen betont, dass durch ihre Änderungsanträge 16 Anliegen der CDU/CSU sowie elf Anregungen des Bundesrates aufgegriffen worden seien. Eine gesteuerte Zuwanderung sei wegen des demographischen Wandels der Gesellschaft notwendig. Dasselbe gelte für eine vorsichtige Arbeitsmigration, deren Bedarf zu prüfen sei. Auch knüpfe das Gesetz die Arbeitserlaubnis an eine Aufenthaltsgenehmigung. Mit der Senkung des Nachzugsalters auf zwölf Jahre sei man der Union entgegen- gekommen. Eine Härtefallregelung ermögliche es, in dringenden humanitären Fällen eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen oder zu verlängern. Schließlich müssten hier bleibende Zuwanderer Rechtssicherheit sowie Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt haben. Zur Integration enthalte das Gesetz einen "programmatischen Einstieg".

Union: Tollhaus

Die CDU/CSU beschrieb das Gesetzgebungsverfahren als "Tollhaus". Bundesinnenminister Schily habe die Vorschläge der Union gelobt und versprochen, einen überarbeiteten Gesetzentwurf vorzulegen; geschehen sei aber nichts. Die Koalition sei nicht an einer Diskussion in der Sache interessiert. Erst am 25. Februar seien über 100 Anträge vorgelegt worden, weitere seien am nächsten Tag gefolgt. Dieses Verfahren sei nicht in Ordnung. Die Koalition sei nicht auf die Union zugegangen, der Entwurf "im Kern unverändert geblieben". Das Ziel der Union, das Gesetz in ein Begrenzungsgesetz umzuwandeln, werde nicht erfüllt.

Für die FDP kann das Integrationskonzept nur einen Einstieg darstellen. Die CDU/CSU gehe von der falschen These aus, dieses Gesetz führe zu mehr Einwanderung. In einem Entschließungsantrag (14/8396), den der Bundestag abgelehnt hat, verweist die Fraktion auf ungelöste Probleme. Unter anderem heißt es, die Regelungen zum Zugang auf den Arbeitsmarkt müssten praktikabel ausgestaltet werden. Für die Integration sei ein Gesamtkonzept erforderlich, das über Sprach- und Integrationskurse hinausgeht. Für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder und Jugendliche ohne deutsche Staatsangehörigkeit sei ein genereller Ausweisungsschutz vorzusehen. Asylbewerbern solle es ermöglicht werden, ihren Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Kosten gerecht aufteilen

Die PDS bezeichnete das Gesetz als "nicht modern". Grundsätzlich sei eine Orientierung an den Menschenrechten erforderlich. Integration müsse gewollt sein und auch bezahlt werden. Die Kosten seien zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gerecht aufzuteilen. Zuwanderer mit Lebensmittelpunkt in Deutschland sollten politisch gleichgestellt werden, um Rassismus vorzubeugen. Einen entsprechenden Änderungsantrag der Fraktion (14/8407) lehnte der Bundestag ab.

Keine Mehrheit fanden auch die Gesetzentwürfe des Bundesrates zur Änderung des Ausländergesetzes (14/8009) und der FDP zur Regelung der Zuwanderung (14/3679), Anträge der CDU/CSU (14/6641), ein umfassendes Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung sowie zur Förderung der Integration vorzulegen, und der FDP (14/3697; 14/3023 mit Beschlussempfehlung14/3721), Zuwanderung verbindlich zu regeln, sowie der PDS (14/7810), Einwanderung und Flüchtlingsschutz "menschenrechtlich" zu gestalten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202020
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