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02/2002
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VORSTOSS DES BUNDESRATES

Strafmaß für Trittbrettfahrer erhöhen

(re) Der Bundesrat hat einen Entwurf für ein so genanntes "Trittbrettfahrergesetz" (14/8201) vorgelegt, mit dem die Strafandrohung des Paragrafen 126 Strafgesetzbuch (StGB) erhöht werden soll. Die Ereignisse seit dem 11. September hätten einen neue Dimension des Terrorismus aufgezeigt, die nicht nur die USA betreffe. So hätten die Milzbrand- Attentate eine tiefe Verunsicherung auch der deutschen Öffentlichkeit nach sich gezogen. Dies nutzten Täter immer wieder für anonyme Ankündigungen von Straftaten wie die Verbreitung biologischer Kampfstoffe. Dadurch werde nicht nur das Sicherheitsgefühl der Öffentlichkeit in starkem Maße beeinträchtigt, sondern es komme auch zu umfangreichen Einsätzen von Polizei- und Rettungskräften. Die Strafandrohung des Paragrafen 126 StGB solle deshalb für den Regelfall auf mindestens drei Monate und höchstens fünf Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden. In minder schweren Fällen sei die bisherige Strafandrohung einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafen von bis drei Jahren beizubehalten.

Die Bundesregierung bezweifelt in ihrer Stellungnahme, dass eine höhere Strafandrohung erforderlich ist. Das geltende Recht ermögliche es bereits, hohe Geld- und Freiheitsstrafen zu verhängen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202029b
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