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02/2002
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RECHNUNGSPRÜFUNGSAUSSCHUSS EINIG

Verfahren bei der Privatisierung eines Bundesamtes kritisiert

(hh) Kritisch auseinander gesetzt hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss am 22. Februar mit dem Verfahren bei der Privatisierung des Bundesamtes für Zulassungen in der Telekommunikation. Er beschloss einstimmig, dass das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie prüft, ob der Bund Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

Nach einem Bericht des Bundesrechnungshofes privatisierte Ende 1997 das damalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation das Bundesamt für die Zulassungen in der Telekommunikation. Die mit der Privatisierung verfolgten Ziele erreichte das Bundesministerium nicht annähernd, so der BRH.

Von vorgesehenen 110 Bediensteten seien nur 43 vom Erwerber weiterbeschäftigt worden; der Verkaufspreis habe mit 5 Millionen DM deutlich unter dem angestrebten Erlös von 20 Millionen DM gelegen. Der BRH sieht die Ursache für die Verfehlung der Privatisierungsziele in einer sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerung der Privatisierung sowie in erheblichen Verstößen gegen Privatisierungsgrundsätze in "nahezu allen Phasen des Verfahrens".

Ohne Alternativen ausreichend zu prüfen, habe das Ministerium seiner Privatisierungsentscheidung Vorschläge eines Kaufinteressenten, einer Tochterfirma der Deutschen Telekom AG, zu Grunde gelegt. Dies habe dazu geführt, dass es bei allen folgenden Privatisierungsschritten von diesem abhängig gewesen sei. Das Ministerium habe dabei nicht ausreichend berücksichtigt, dass der vorgesehene Erwerber als Vermarkter und zugleich Kaufinteressent in einem Interessenkonflikt gestanden habe. Der Erwerber habe seinen dominierenden Einfluss auf die Auswahl des weiteren Gesellschafters zu seinem Vorteil genutzt und habe das Postministerium nur unzutreffend über die Bewerberauswahl unterrichtet. Dem Bund seien dadurch "erhebliche wirtschaftliche Nachteile" entstanden.

Laut BRH hat das Bundesministerium Verstöße gegen haushaltsrechtliche Bestimmungen eingeräumt. Es habe aber geltend gemacht, dass die Privatisierung nur im Wege der Versetzung der betroffenen Beamten zur Deutschen Telekom AG und damit nur über deren Tochtergesellschaft möglich gewesen sei. Ein Schaden sei dem Bund nicht entstanden, weil auch ein Verkauf für 5 Millionen DM wirtschaftlich gewesen sei.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202059c
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