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02/2002
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"Satzungen auch rückwirkend ändern"

(vs) Um Formfehler zu beheben und damit unkalkulierbare Beitragsausfälle zu verhindern, sollen Wasser- und Bodenverbände ihre Satzungen auch rückwirkend ändern dürfen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/8223) vor, den der Bundestag am 28. Februar an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hatte 1998 geurteilt, dass rückwirkende Satzungsänderungen nicht mit dem Wortlaut des Wasserverbandsgesetzes vereinbar sind. Dieser solle nun geändert werden, um die in vielen Fällen geübte Praxis gesetzlich zulässig zu machen, so die Regierung.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202071b
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