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02/2002
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IMO-Code in Recht übernehmen

(vb) Um den bei der Untersuchung von Seeunfällen von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation angewandten IMO-Code auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat die CDU/CSU-Fraktion einen Gesetzentwurf (14/8108) eingebracht.

Das bestehende Gesetz solle dahin gehend geändert werden, dass künftig auch solche Unfälle untersucht werden können, bei denen deutsche Staatsangehörige und Personen mit Sitz oder Wohnsitz in der Bundesrepublik betroffen oder die deutsche Küste oder damit zusammenhängende Interessen gefährdet worden sind.

Zur Begründung wird in dem Gesetzentwurf angeführt, die Bundesrepublik Deutschland sei durch ihre Mitgliedschaft in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation und durch eine Richtlinie der Europäischen Kommission dazu verpflichtet, den IMO-Code bei der Untersuchung von Seeunfällen anzuwenden. Ziel der Initiative sei es, für die Mitarbeiter der Seeämter Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202077b
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