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02/2002
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Drittmittel für Hochschulen

(bf) Abgelehnt hat der Bildungsausschuss am 27. Februar bei Enthaltung der CDU/CSU-Fraktion einen Antrag der FDP (14/6323), dessen Ziel es ist, die Einwerbung von Drittmitteln für Hochschulen zu erleichtern. Dazu soll die Bundesregierung aufgefordert werden, in Zusammenarbeit mit den Standesorganisationen der Hochschullehrer die Regelungen des Antikorruptionsgesetzes zu überdenken und den Begriff des "Vorteils" gesetzlich einzugrenzen.

Der Imagegewinn einer Hochschule oder eine verbesserte materielle Ausstattung dürfe nicht dem Einwerber von Drittmitteln zum Nachteil gereichen, heißt es weiter. Die Regierung soll ferner die Bemühungen vieler Hochschullehrer und Ärzte um eine wirtschaftliche Institutsführung anerkennen und den Hochschulen im Rahmen der Novellierung des Hochschuldienstrechts die Möglichkeit geben, ihre Bilanzen regelmäßig von unabhängigen Institutionen oder Wirtschaftsprüfern kontrollieren zu lassen.

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption seien sowohl das Strafgesetzbuch als auch das Dienstrecht für Beamte verschärft worden, so die Union.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0202/0202082a
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