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05/2002
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UNTERRICHTUNG

"Saatgut nicht zu Brot verarbeiten"

(um) Mit der Tradition, in einem Wald nicht mehr Bäume zu fällen als nachwachsen, und der alten Bauernregel, Saatgut nicht zu Brot zu verarbeiten, illustriert die Regierung die Perspektiven Deutschlands durch eine nationale Strategie für nachhaltige Entwicklung.

In dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht (14/8953) wird die Notwendigkeit unterstrichen, einen neuen Generationenvertrag zu erarbeiten. Ziel des als Querschnittsaufgabe erkannten Nachhaltigkeitsprinzips sei der Interessenausgleich zwischen den Generationen. In einem künftigen Generationenvertrag müssten Pflichten und Ansprüche der heutigen und der künftigen Generation langfristig gerecht werden. So hätten die derzeit wichtigsten Reformprojekte das Ziel, die Neuverschuldung bis 2006 auf Null zu senken und mit finanzpolitischer Stabilität nachfolgenden Generationen ihre Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit zurückzugeben.

Die Steuerreform und die neue Familienförderung sollen Arbeitnehmer und Familien entlasten und Unternehmen mehr Handlungsspielräume bieten. Die ökologische Steuerreform gebe Impulse für erhöhte Energieeffizienz und reduziere die Lohnnebenkosten. Die reformierte Altersvorsorge schaffe die Voraussetzung, die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft finanzierbar zu halten.

Pflichten und Anspruch

Pflicht und Anspruch nachhaltiger Entwicklung seien über die Generationenfrage hinaus international ebenso gültig wie für die Bevölkerungsteile untereinander. Wenn in einem Bereich verstärkt Förderung geboten werde, so verpflichte dies auch, gebotene Chancen wahrzunehmen und für sich und andere zu nutzen. Die Fähigkeit, sich auf Veränderungen einzustellen und damit konstruktiv umzugehen, bilde eine Kompetenz, ohne die eine moderne Volkswirtschaft nicht funktionieren könne.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205019a
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