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Februar 1/2003
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Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

Europa erfolgreich gestalten

Dem Europaausschuss gehören nicht nur 33 Mitglieder des Bundestages an, sondern auch eine noch zu bestimmende Anzahl von Europaabgeordneten. Diese sind zwar nicht stimmberechtigt, sie schaffen aber eine Querverbindung zum Europaparlament und tragen so zum direkten Informationsaustausch zwischen beiden Parlamenten bei. Der Europaausschuss gehört zu den wenigen Gremien, deren Existenz und Aufgabenbereich vom Grundgesetz zwingend vorgeschrieben sind. Als Folge des Maastricht-Vertrages kamen die Zuweisungen 1992 in die Verfassung, und von diesem Moment an war die Europapolitik nicht mehr allein eine Angelegenheit der Bundesregierung.

Hauptaufgabe ist die erfolgreiche Gestaltung der Europapolitik durch Bundesregierung und Bundestag. Verfahrensrechtlich hat dies seinen Niederschlag in einem eigenen EU-Zusammenarbeitsgesetz gefunden. Dieses verbriefte Sonderrecht findet seinen Niederschlag etwa in dem Umstand, dass der Europaausschuss als einziges Gremium Stellungnahmen verabschieden darf, die für die Bundesregierung genauso verbindlich sind wie die Beschlüsse des Bundestages.

Ausschusslogo

Obwohl auch die übrigen Fachausschüsse in immer größerem Umfang europapolitische Themen aus ihren Themenbereichen beraten, ist dennoch der EU-Ausschuss der zentrale Ort des europapolitischen Entscheidungsprozesses. In seiner Funktion als Integrationsausschuss ist er zuständig für Grundsatzfragen der europäischen Integration, wie die institutionelle Reform der EU und andere Änderungen der Gemeinschaftsverträge, die Erweiterung der EU zum 1. Mai 2004, die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten der anderen Mitgliedstaaten. Als Querschnittsausschuss wird er insbesondere dort tätig, wo ein europäisches Vorhaben mehrere ganz unterschiedliche Politikfelder vereint, wie etwa bei der Umsetzung der „Agenda 2000“, dem Vertrag von Nizza oder dem Europäischen Konvent.

Wichtige Themen der Ausschussarbeit waren und sind ebenfalls die Grundrechte-Charta der EU, die EU-Balkanpolitik, insbesondere der Stabilitätspakt für Südosteuropa, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU und die EU-Handelsbeziehungen – insbesondere die zu den USA. Schließlich wirkt der Ausschuss bei der Beratung von Entwürfen von EU-Rechtsakten mit, soweit die Vorlagen besondere integrationspolitische Bedeutung haben.

Kennzeichnend für die Arbeit des Europa-Ausschusses ist eine ausführliche Unterrichtung über alle integrationspolitischen Vorhaben auf deutscher und europäischer Ebene, was dem Bundestag den gebührenden Einfluss auf die Politik in der EU ermöglicht. Der Ausschuss ist eine allererste Adresse: In seinen ersten drei Sitzungen kam der Außenminister zwei Mal persönlich zur Berichterstattung, und auch der Bundesfinanzminister stand dem Ausschuss bereits zu Beginn seiner Arbeit Rede und Antwort. Vor den halbjährlichen Tagungen des Europäischen Rates ist der Bundeskanzler zu Gast, um die jeweilige Tagesordnung der Gipfeltreffen zu erläutern.

Auch in seinen Handlungsmöglichkeiten hat der Ausschuss eine Sonderrolle. Anders als die anderen Fachausschüsse kann er nach einer Verständigung mit den beteiligten anderen Ausschüssen verbindliche Stellungnahmen abgeben, er vermag Änderungsanträge zu den Empfehlungen der federführenden Ausschüsse einzubringen und er kann außerhalb von Sitzungswochen ohne spezielle Genehmingung Sondersitzungen abhalten.

Schwerpunkt der Arbeit in der laufenden Wahlperiode werden die EU-Erweiterung und die Neugestaltung ihrer verfassungspolitischen Strukturen sein. Für den Ausschuss ergibt sich zudem die Aufgabe, die Entwicklung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) zu begleiten. Dies bedeutet, dass sich die verschiedenen nationalen Politikansätze noch sehr viel deutlicher an europäischen Notwendigkeiten orientieren müssen.


Matthias Wissmann
„Die größten Herausforderungen kommen schon in naher Zukunft auf uns zu: Es geht sowohl um die Erweiterung der EU, als auch um den Verfassungsvertrag, also ihre Vertiefung. Wir werden als zentrales Instrument des Bundestages alles daransetzen, dass diese beiden historischen Weichenstellungen mit
Engagement und Ernsthaftigkeit vorgenommen werden.“
(Matthias Wissmann, CDU/CSU, Vorsitzender des Ausschusses für die
Matthias Wissmann.

Matthias.Wissmann@bundestag.de
Angelegenheiten der Europäischen Union. 33 Mitglieder, SPD: 14, CDU/CSU: 13, B ’90/Grüne: 3, FDP: 3)
Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0301/0301029a
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