Blickpunkt Bundestag
Mai 3/2003
(3) Verpflichtungsermächtigung
Im Haushaltsplan vermerkte Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Ausgaben führen. Verpflichtungsermächtigungen geben Planungssicherheit für mehrjährige Maßnahmen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0303/00_sonderthema_definitionen/0303018_3