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Mai 3/2003
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(4) Titel

Der Titel ist die kleinste haushaltsrechtliche Einheit. In Titeln werden die Einnahmen nach ihrem Entstehungsgrund und die Ausgaben nach dem Zweck veranschlagt. Ein Ausgabentitel im Bundeshaushalt 2003 ist zum Beispiel die „Beschaffung und Einrichtung von Fernmeldeanlagen für Abgeordnete“, ein Einnahmetitel „Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung“.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0303/00_sonderthema_definitionen/0303018_4
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